Mehrere Porzellanobjekte sowie eine Sammlungskartei sollen an die Erben des Fabrikanten und Kunstsammlers Nathan Eidinger restituiert werden. In einem früheren Rückstellungsverfahren war das MAK verpflichtet worden, die Porzellane zurückzustellen, doch berief sich dieses auf eine seit 1939 bestehende Sicherstellung nach dem Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut, um zumindest einen Teil der Porzellane erwerben zu können. Da der Erwerb der zurückzustellenden Kunstwerke somit im engen Zusammenhang mit dem Ausfuhrverbot erfolgte, empfehle der Beirat die Rückgabe, hieß es heute in einer Aussendung.
Grabungsfunde zurück an Deutschen Orden
Aus der Albertina wurde die Rückgabe einer Gouache von Philippe Berger an die Erben nach Maximilian und Käthe Kellner sowie einer Zeichnung von Adolf Menzel an die Erben nach Leopoldine Mannaberg empfohlen. An den Deutschen Orden sollen Grabungsfunde, die sich heute in der Antikensammlung des Kunsthistorischen Museums befinden, zurückgegeben werden.
Zwei Objekte aus dem MAK bleiben
Nicht empfohlen wurde die Rückgabe von zwei Objekten aus dem MAK, die aus der Sammlung von Arthur Rosthorn stammen. Im Fall einer chinesischen Schale des 18. Jahrhunderts handle es sich um eine von Arthur Rosthorn gegebene Leihgabe, im Fall eines chinesischen Globus, den Arthur Rosthorn im Jahr 1939 dem MAK verkaufte, sei kein nichtiges Rechtsgeschäft vorgelegen.
(APA, Red.)
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