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Kündigung im Krankenstand?

©AK mythbuster Gasthaus Krone, Thal-Sulzberg
Im Arbeitsrecht gibt es einige Mythen, die sich halten. Die AK Vorarlberg klärt mit „Glasers Weisheiten“ eine weitere Volksweisheit auf.

 Die Behauptung, dass man im Krankenstand nicht gekündigt werden darf, stellt heute Markus „Glaser“ Vögel im AK-Video und auf dem gestalteten Sujet in den VN auf. Doch stimmt dieser Mythos aus dem Bereich des Arbeitsrechts? Denn nicht alles, was man darüber hört, ist wahr.

Mythos und Auflösung
Deshalb geht die Arbeiterkammer Vorarlberg in einer eigenen Reihe einigen Mythen aus dem Arbeits- und Konsumentenrecht auf den Grund. Damit Sie Zeit zum Miträtseln haben, stellt Ihnen der Schauspieler Markus Vögel jeweils am Freitag eine Volkweisheit vor – die Auflösung finden Sie dann am Montag auf VOL.AT und in den VN.

Mythos einsenden
Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at

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