Für einen Vergleich zur Beendigung der anhängigen Arbeitsprozesse am Landesgericht Feldkirch bot Beklagtenvertreter Rainer Santner gestern 100.000 Euro an. Damit will die beklagte Bank die von ihr ausgesprochene Kündigung nachträglich in eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses umwandeln. Die Klägerin wird über das Angebot nachdenken.
Von Burnout betroffen. Die Bankangestellte hatte im vergangenen Dezember die Kündigung erhalten. Als Grund für die Kündigung nannte der Anwalt der Bank eine Störaktion der Klägerin, mit der das Vertrauen in sie zerstört worden sei. Die seit 1989 in der Bank angestellte Akademikerin habe als Mitarbeiterin der Kreditabteilung 2000 von ihr angefertigte Dokumente im Computer zu Unrecht als privat bezeichnet und so für alle anderen Bankmitarbeiter unsichtbar gemacht. Dabei habe es sich auch um wichtige Bankdokumente zur Vorlage an die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Nationalbank gehandelt. Der Vorfall habe sich am bislang letzten Arbeitstag der Bankangestellten ereignet, sagte Beklagtenvertreter Santner. Seit 1. Juli 2017 befinde sie sich im Krankenstand, offenbar wegen eines Burnouts.
Die Bankerin bekämpft vor Gericht die über sie verhängte Dienstgeberkündigung. Die 1962 geborene Frau möchte, sobald ihr Krankenstand beendet ist, wieder für die beklagte Bank arbeiten. Ihre rechtliche Position hat sich verbessert. Denn in einem Verfahren wurde inzwischen rechtskräftig festgestellt, dass sie zu den begünstigten Behinderten zu zählen ist. Damit genießt sie einen besonderen Kündigungsschutz.
Deshalb hat die beklagte Bank ihr ursprüngliches Angebot für eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses von 60.000 auf 100.000 Euro angehoben. Für eine gütliche Einigung hat die in vier Jahren pensionsreife Klägerin bislang aber zwei Jahresbruttogehälter und damit rund 180.000 Euro gefordert
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