Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde nun in Begutachtung geschickt, das Gesetz soll ab Jahresbeginn 2013 in Kraft treten.
“Das Krankengeld für Selbstständige ist für eine bessere soziale Absicherung der Ein-Personen-Unternehmen enorm wichtig”, zeigt sich Dieter Bitschnau, Spartenobmann Information & Consulting der WKV, erfreut über das beschlossene Krankengeld für Selbstständige. Besonders diese EPUs seien nämlich im Krankheitsfall existenziell gefährdet, so Bitschnau. Unternehmen mit mehr Mitarbeitern könnten Ausfälle leichter verkraften.
Spartenobmann Bitschnau fordert nun eine schrittweise Erhöhung dieses Krankengeldes: “Hier muss eine weitgehende Angleichung an das Krankengeld der Unselbstständigen, die immerhin 60 Prozent des Lohns/Gehalts als Krankengeld erhalten, das Ziel sein.”
Factbox: Anspruch und Höhe
Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit. Die Unterstützungsleistung beträgt 26,97 Euro pro Tag, der Betrag wird jährlich valorisiert. Die Finanzierung erfolgt über die AUVA.
(VOL.AT/WKV)
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