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Krank bei Street Parade: Kein Entlassungsgrund

Während ihres Krankenstands hat die Arbeitnehmerin im Vorjahr im August inmitten von fast einer Million Techno-Fans an der Street Parade in Zürich teilgenommen
Während ihres Krankenstands hat die Arbeitnehmerin im Vorjahr im August inmitten von fast einer Million Techno-Fans an der Street Parade in Zürich teilgenommen ©VOL.AT/EPA
Feldkirch - Vergleich im Arbeitsprozess: Entlassung wird in einvernehmliche Trennung umgewandelt. Ex-Mitarbeiterin erhält 2.500 Euro.

Während ihres Krankenstands hat die Arbeitnehmerin im Vorjahr im August inmitten von fast einer Million Techno-Fans an der Street Parade in Zürich teilgenommen. Auch deshalb ist die Mitarbeiterin der Unterländer Tankstelle im November 2013 von ihrem Arbeitgeber entlassen worden.

Gerichtlicher Vergleich

Ihre Entlassung soll auch damit begründet worden sein, dass sie ihren Krankenstand verspätet und zudem über einen Bekannten dem Arbeitgeber bekanntgegeben haben soll.

In einer Verhandlung am Landesgericht Feldkirch konnte der Arbeitsprozess nun mit einem gerichtlichen Vergleich beendet werden. Dafür einigten sich die klagende Arbeitnehmerin und der beklagte Arbeitgeber auf die Umwandlung der Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses.

Zudem verpflichtete sich der Arbeitgeber, seiner ehemaligen Mitarbeiterin 2500 Euro für noch ausstehende Löhne zu bezahlen. Eingeklagt worden war ein Betrag von 3600 Euro. Darüber hinaus übernimmt das beklagte Unternehmen mit 150 Euro die halben Gerichtsgebühren. Und die Streitparteien tragen ihre Prozesskosten selbst.

Arbeitsrichter Klaus Schurig hatte für eine gütliche Einigung den Zahlungsbetrag von 2500 Euro vorgeschlagen. Bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage hatte der Senatsvorsitzende in einer ersten Einschätzung den beklagten Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass die Entlassung nicht gerechtfertigt gewesen sein dürfte. So werde die Teilnahme an der Street Parade im Krankenstand im August die Entlassung im November „wohl nicht tragen“, hatte der Richter gesagt.

„Jetzt die Street Parade, vorher die Red Hot Chili Peppers“, merkte der Vorsitzende schmunzelnd an. Unlängst hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Schurigs Entscheidung in einem anderen Arbeitsprozess bestätigt. Demnach war die Entlassung eines Vorarlberger Arbeitnehmers nicht gerechtfertigt, der im Krankenstand ein Konzert der US-Rockband in München besucht hatte. Zudem war die vom Außendienstmitarbeiter im Burnout-Krankenstand begonnene Umschulung zum Physiotherapeuten kein Entlassungsgrund.

Im Fall der Mitarbeiterin der Tankstelle warb der Richter auch mit dem Argument für einen Vergleich, dass der Prozess für den Arbeitgeber sonst noch teurer werden könnte. Denn nun habe der OGH entschieden, dass Tankstellenmitarbeiter als Angestellte statt als Arbeiter einzustufen seien, wenn sie vorwiegend an der Kasse beschäftigt seien.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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