7. September 2012 06:22; Akt.: 7.09.2012 06:22

Krampfadern-OP: Frau prozessiert gegen Arzt

Wurde bei der Patientin ein Nerv getroffen? Wurde bei der Patientin ein Nerv getroffen? - © Bilderbox
von NEUE/Seff Dünser - Feldkirch – Beweisschwierigkeiten im Schadenersatzprozess am Landesgericht: Ist der einen Nerv treffende Schnitt 2004 bei der Krampfadern-Operation entstanden?

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Es sieht nicht gut aus für die Patientin im noch nicht abgeschlossenen Schadenersatzprozess am Landesgericht Feldkirch gegen ihren Operateur. Denn die Krampfadern-Operation, auf die sie ihre gesundheitlichen Beschwerden zurückführt, liegt bereits acht Jahre zurück. Richterin Marlene Ender hat bereits angedeutet, dass sie auf Verjährung entscheiden könnte. Zudem scheint keines der Gutachten die These der Klägerin zu stützen.

Ihr Anwalt Alexander Wirth behauptet, dem beklagten Arzt sei bei der Krampfadern-Operation seiner Patientin am 15. März 2004 ein Kunstfehler unterlaufen. Er habe seiner Mandantin unterhalb des rechten Knies versehentlich eine drei, vier Zentimeter lange und 1,5 Zentimeter tiefe Schnittverletzung zugefügt und danach die klaffende Wunde nicht genäht. Dabei sei bei der Patientin ein Nerv getroffen worden. Dadurch hätten sich ihr Knie und ihr Fuß so entzündet, dass 2009 eine Operation in einem Krankenhaus notwendig geworden sei.

„Lebensqualität dahin“

Für die jahrelangen Schmerzen fordert die nunmehr 73-jährige Frau vom Krampfadern-Operateur 13.500 Euro. „Meine Lebensqualität ist dahin“, sagte die über Gehbeschwerden klagende Pensionistin bei der jüngsten Prozessrunde, „ich bin ein Krüppel.“ Nach dem Schnitt bei der OP von 2004 habe sich der Doktor sofort bei ihr entschuldigt. Er habe sie an einer nicht betäubten Stelle getroffen, sie habe vor Schmerz „wie am Spieß geschrien“.

Der beklagte Arzt sagt, er habe der Patientin den behaupteten Schnitt nicht zugefügt. Die Varizen-Operation sei ohne Komplikationen verlaufen. Laut einem chirurgischen Gutachten sei seinem Mandanten kein Kunstfehler unterlaufen, sagte Beklagtenvertreter Michael Battlogg. Selbst bei einem Fehlschnitt sei demnach kein Nerv getroffen worden. Das sei stattdessen möglicherweise 2009 bei der OP im Spital passiert.

Ein Tiroler Hautarzt nahm per Videokonferenz an der Verhandlung in Feldkirch teil. „Ich kann die Ursache der Schnittverletzung nicht zuordnen“, sagte der Sachverständige. Die Narbe der Patientin könne von einer Schnittverletzung herrühren. Wie der Schnitt zustandegekommen sei, könne er jedoch nicht sagen, aber jedenfalls nicht durch eine Nadel. Er habe für das Herausziehen der Vene nur eine Nadel und kein Skalpell verwendet, behauptet der Operateur, die notwendige Verletzung habe lediglich aus einem kleinen Nadelstich bestanden.



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