Die 32-Jährige bewarb sich bei dem Bregenzer Kardiologen als Ordinationsassistentin. Die Stelle bekam sie nicht, aber eine Erklärung warum: Ihr Bewerbungsfoto zeigte sie mit Kopftuch und der Arzt wolle keine “plakative weithin sichtbare Glaubenssymbole” beim Personal seiner Praxis. Kleine und unauffällige Zeichen seien zwar denkbar, sie sollten jedoch aus Respekt zum Patienten nicht ins Auge stechen – was das Kopftuch tue.
Glaubenszeichen dürfen verboten werden
Eine Diskriminierung aufgrund der Religion ist grundsätzlich verboten, setzt aber eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Mitarbeitern voraus. Wenn ein Verbot von Glaubenssymbolen für alle Mitarbeiter gleichermaßen gilt, ist der Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Genau dies sei bei ihm der Fall, betont der Mediziner.
KHBG orientiert sich an Hygienebestimmungen
Beim größten Arbeitgeber des Landes im medizinischen Bereich, der Landeskrankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) des Landes Vorarlberg, geht man einen anderen Weg. “In den Landeskrankenhäusern gibt es eine bestimmte vorgeschriebene Dienstkleiderordnung, die ausschließlich von der Hygieneverordnung abhängt”, betont Pressereferentin Andrea Marosi-Kuster.
Glaubenszeichen kein Hygieneproblem
So seien Piercings verboten, jedoch nur aufgrund einer allgemeinen Infektionsgefahr. Gegen ein Kopftuch und andere allgemeine Glaubenssymbole spreche aus hygienischer Sicht im Normalfall nichts. Daher sind sie in der Dienstkleiderordnung nicht explizit verboten und dürfen vom Personal der Landeskrankenhäusern getragen werden.
Krankenhaus Dornbirn erlaubt Kopftuch
Im städtischen Krankenhaus Dornbirn ist die Situation ähnlich. In Abteilungen mit Patientenkontakt ist das Tragen eines weißen Kopftuches gestattet. Hinzu kommen Bereiche wie die Küche, in denen aus hygienischen Gründen das Tragen eines Haarschutzes sogar verpflichtend ist. Mit anderen Glaubenssymbolen tut man sich ebenfalls aus Hygienegründen schwerer. Denn das Tragen von Schmuck ist allen verboten, die mit Patienten in Kontakt kommen.
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