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Konsum von Kinderpornografie: Zumeist nur noch Geldstrafen

Haftstrafen werden seltener.
Haftstrafen werden seltener. ©Rauch/Bilderbox
Geänderte Rechtsprechung: Verwendung von kinderpornografischen Bildern wird milder bestraft.

Kombinierte Strafen für das Herunterladen oder Hochladen von Bildern und Videos mit Kinderpornografie aus dem Internet waren bis vor wenigen Jahren am Landesgericht Feldkirch obligatorisch. In der Regel bestand die strenge Sanktion dafür auch für unbescholtene Angeklagte aus einer bedingten Haftstrafe und einer hohen unbedingten Geldstrafe.

Inzwischen hat sich die Rechtsprechung im Sprengel des Oberlandesgerichts Innsbruck geändert. Mittlerweile fallen die Strafen zumeist geringer aus. Für gewöhnlich besteht eine Verurteilung wegen des Vergehens der pornografischen Darstellung Minderjähriger nur noch aus einer unbedingten Geldstrafe.

Dem war auch beim bislang jüngsten Kinderporno-Strafprozess so. Am Landesgericht wurde ein 22-jähriger Angeklagter zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (300 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der ledige Oberländer hatte zwischen 2014 und 2016 insgesamt 19 verbotene Videos und 150 Bilder aus dem Internet heruntergeladen. Zudem hatte er nach den Feststellungen des Gerichts zumindest zwei Kinderporno-Videos hochgeladen und damit anderen Internetnutzern zur Verfügung gestellt. Wer anderen Kinderpornografie überlässt, für den sieht das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Gefängnis vor. Für den bloßen Besitz von Kinderpornografie beträgt die mögliche Höchststrafe zwei Jahre Haft.

Abschreckung

Ersttätern, die Vergehen begehen, wird oft eine teilbedingte Strafe gewährt. Das sei bei Kinderpornografie nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Innsbruck aber zur allgemeinen Abschreckung nicht möglich, sagte Richter Günther Höllwarth zum unbescholtenen Angeklagten. Die hohe Geldstrafe sei zur Gänze zu bezahlen.

Mildernd wertete das Gericht neben Unbescholtenheit und Geständnis auch das sogenannte Nachtatverhalten: Der 22-Jährige hat sich bereits freiwillig einer Psychotherapie unterzogen.

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