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Kolonne überholt: Führerschein weg

Mann sorgte laut Gericht für gefährliche Verhältnisse.
Mann sorgte laut Gericht für gefährliche Verhältnisse. ©Symbolbild/Bilderbox
Weil Autofahrer zudem nach Führerscheinabnahme Pkw lenkte, hob Gericht Sperre auf zehn Monate an.

Der Autofahrer sei „offensichtlich nicht gewillt, die im öffentlichen Straßenverkehr geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten“, meint Verwaltungsrichter Manfred Böhler. Das Landesverwaltungsgericht hob deshalb die Dauer des Entzugs der Lenkberechtigung auf zehn Monate an. In erster Instanz hatte die BH Dornbirn eine Führerscheinabnahme für sechs Monate vorgenommen.

Der Dornbirner Fahrzeuglenker hat die BH-Entscheidung mit seiner Beschwerde erfolglos bekämpft. In zweiter Instanz wurde ihm in Bregenz der Führerschein sogar noch um vier Monate länger abgenommen. Er kann sich noch mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof wenden.

Auf Gegenfahrbahn. Nach den Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts ist der Autolenker in Lustenau mit Tempo 40 an einer vor einem Schutzweg stehenden Kolonne links und dabei phasenweise auf der Gegenfahrbahn vorbeigefahren. Er hat dabei vor einem Zebrastreifen, den ein Schüler überqueren wollte, nicht anhalten können und damit nach Ansicht des Gerichts für besonders gefährliche Verhältnisse gesorgt.

Drei Mal erwischt. Dafür wurde ihm der Führerschein abgenommen. Aber auch ohne Lenkberechtigung ist der Dornbirner mit seinem Fahrzeug unterwegs gewesen. Dabei ist er an zwei Tagen von der Polizei drei Mal erwischt worden. Deshalb war für das Verwaltungsgericht mit einem sechsmonatigen Führerscheinentzug nicht mehr das Auslangen zu finden.

Denn der Verkehrsteilnehmer lässt, so das Gericht, „jede Verantwortung vermissen, die von einem Kraftfahrzeuglenker verlangt werden muss. Es ist offensichtlich, dass das Fahrverhalten des Beschwerdeführers zu Gefährdungen im Straßenverkehr führen kann“.

Während des ihm erteilten Fahrverbots ist der Mann ein Mal angehalten worden, da er am Steuer telefoniert hat. Er sagte zum Polizisten, dass er versehentlich keinen Führerschein dabei habe und gab sich als sein Bruder aus. Nachdem sich der Beamte bei der Bezirksleitstelle über das Vorliegen einer Lenkberechtigung für die angegebene Person vergewissert hatte, wurde dem Pkw-Lenker die Weiterfahrt erlaubt.

Wegen des Vorbeifahrens an der Kolonne wurde er von einem Polizisten angezeigt, der im Stau steckte. Vergeblich versuchte der Autofahrer, die Glaubwürdigkeit des Anzeigers mit diesem Hinweis zu erschüttern: Der Polizist sei bei einer Kontrolle eines Glücksspiellokals dabei gewesen. Dabei sei ein Beamter gefilmt worden, der währenddessen Lebensmittel des Lokalbetreibers gegessen habe.

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