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Kollektivvertrag gilt für Kindergärtnerinnen des Sozialzentrum Altach

Bürgermeister Brändle will das Urteil noch lesen, Heinzle erwartet nun die Lohnanpassung.
Bürgermeister Brändle will das Urteil noch lesen, Heinzle erwartet nun die Lohnanpassung. ©VN, VN/Paulitsch
Altach - Im Streitfall um die Bezahlung der Kindergartenpädagoginnen des Sozialzentrums Altach gibt es nun ein Urteil. Demnach sind die Kindergärtnerinnen nach dem Sozialkollektivvertrag zu bezahlen.
Gehaltsstreit am Sozialzentrum Altach

Sind die Kindergartenpädagoginnen des Sozialzentrums Altach nach dem neuen Sozialkollektivvertrag für Vorarlberg zu bezahlen oder nicht? Diese Frage hatte das Arbeits- und Sozialgericht zu beantworten. Diesen Mittwoch wurde das Urteil zugestellt – und mit ja beantwortet. Seit der Privatisierung vor zehn Jahren galt im Sozialzentrum kein Kollektivvertrag. Im neuen Kollektivvertrag für Privatangestellte werden nun jedoch explizit auch Kindergärtner erwähnt. Nach langen Verhandlungen reichten die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer Klage ein.

150.000 Euro Mehrkosten

Betroffen sind 36 Kindergartenpädagoginnen. “Es war in den letzten Wochen für die Kolleginnen und Kollegen im Sozialzentrum nicht einfach, aber sie haben es geschafft”, erklärt GPA-Geschäftsführer Bernhard Heinzle, “Sie bekommen mehr Gehalt.” Derzeit warte man ab, ob vonseiten des Sozialzentrums und der Gemeinde weitere rechtliche Schritte ergriffen werden. Bei dem Urteil geht es um Mehrkosten von 150.000 Euro jährlich für das Sozialzentrum, zuzüglich Nachforderungen.

Gemeinde wartet noch auf Urteil

Im Sozialzentrum und der Gemeinde Altach war das Urteil auf VOL.AT-Anfrage noch nicht bekannt. Man werde das Urteil natürlich akzeptieren, betont Geschäftsführer Alfred Bargetz. Man habe rechtliche Sicherheit gebraucht, da die Sozialpartner unterschiedlicher Ansicht waren. Diese sei nun durch das Gericht hergestellt worden. Bürgermeister Gottfried Brändle will sich erst äußern, wenn ihm das Urteil vorliegt. Innerhalb der nächsten vier Wochen können Gemeinde und Sozialzentrum noch Berufung gegen das Urteil einlegen.

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