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Kokainhandel: Ehemaliger Blum-Mitarbeiter verurteilt

©APA
Feldkirch - Zweieinhalb Jahre Haft für 44-Jährigen. "Therapie statt Strafe" beantragt.
Mit Kokain durch die Nachtschicht

Der Fall um den gesprengten Drogendealer-Ring beim Beschlägehersteller Blum sorgte Ende Juni für großes Aufsehen. Wie berichtet, hatten die Suchtgift-Ermittler bereits im April dieses Jahres vier Produktionsmitarbeiter und einen ehemaligen Beschäftigten verhaftet. Laut Landeskriminalamt sollen die Männer seit 2008 neun Kilogramm Kokain im Schwarzmarktwert von 700.000 Euro ins Land geschmuggelt und weiterverkauft haben. Vier Beschuldigte mussten sich mittlerweile vor Gericht verantworten, gestern war der fünfte an der Reihe.

Seit drei Monaten in U-Haft

Der einschlägig Vorbestrafte, der heute Geburtstag hat und Vater von vier Kindern ist, sitzt bereits seit drei Monaten in Untersuchungshaft. Laut Anklage hat der 44-Jährige – zum Teil als Beitragstäter – mindestens 1,3 Kilo Kokain ins Land geschmuggelt, weiterverkauft und auch selbst konsumiert. „Das kommt ungefähr hin, aber im Ramadan war Kokain tabu und im Urlaub hab ich auch nichts gemacht“, legte der Angeklagte gestern ein spätes Geständnis ab. Vor der Kripo hatte er noch angegeben, lediglich 260 Gramm des weißen Pulvers ins Land gebracht zu haben. Verteidiger Gebhard Heinzle führte ins Treffen, dass sein Mandant „26 Jahre lang beim Unternehmen Blum gearbeitet und lange Zeit einen ordentlichen Lebenswandel geführt hat“. Vor ein paar Jahren, so Heinzle weiter, habe sich der Beschuldigte dann neben Arbeit und Familie auch ein wenig „Partyleben“ gegönnt. Dieses sogenannte „Partyleben“ beschert dem 44-Jährigen neben dem Verlust des Arbeitsplatzes und der Abfertigung jetzt auch zweieinhalb Jahre Haft. „Der Angeklagte hat Suchtgift in einer die Grenzmenge um mehr als das 15-Fache übersteigenden Menge in Verkehr gesetzt“, ging Richter Erich Mayer vom Verkauf von zumindest 1025 Gramm Kokain aus.

Zur Vernunft gekommen

„Sie scheinen in der Schlussphase des Verfahrens zur Vernunft gekommen zu sein“, wertete Mayer unter anderem das späte Geständnis als mildernd. Erschwerend wirkten sich die Vorstrafen und der lange Tatzeitraum aus. Der Beschuldigte nahm das Urteil an und beantragte sogleich „Therapie statt Strafe“. Die Staatsanwaltschaft verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

(VN)

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