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Koblach überarbeitet Bebauungsplan

Koblach überarbeitet Bebauungsplan
Koblach überarbeitet Bebauungsplan ©Michael Mäser
In den letzten Wochen und Monaten wurde in Koblach ein Amtsentwurf über die Änderung des örtlichen Bebauungsplanes ausgearbeitet.

Koblach Der Bebauungsplan der Gemeinde Koblach stammt aus dem Jahr 1980 und wurde 2002 zuletzt überarbeitet. Aktuell liegt der Entwurf eines neuen Bebauungsplanes vor und soll bei der kommenden Gemeindevertretersitzung beschlossen werden.

Beitrag für leistbares Wohnen

Ziel der nunmehrigen Änderung des Bebauungsplanes ist die Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen und Bedürfnisse des Wohnbaus. „Mit dem neuen Bebauungsplan wollen wir unter anderem auch mit einer größeren baulichen Verdichtung der stetigen Bodenpreisentwicklung entgegen steuern und somit auch ein Beitrag für leistbareres Wohnen setzen“, so Bürgermeister Fritz Maierhofer. Bei der Überarbeitung hat man sich am Räumlichen Entwicklungskonzept aber auch an den Nachbargemeinden, insbesondere an den Bebauungsvorschriften in der Region amKumma, orientiert. Inhalt des Änderungsentwurfes ist eine moderate Erhöhung der baulichen Nutzung sowie der Anhebung der maximalen Höchstgeschosszahl in Teilbereichen.

Zonen wurden neu eingeteilt

Beim neuen Bebauungsplan wird dabei durch eine Neueinteilung der verschiedenen Zonen eine Verdichtung des Siedlungsraumes „von Innen nach Außen“ angestrebt. So umfasst die Zone 1 den Zentrumsbereich, wo die Höchstgeschosszahl auf 4.0 erhöht werden soll, wobei die Fläche des Dachgeschosses maximal 60 Prozent des darunterliegenden Geschosses betragen darf. In Zone 2 ist ein verdichtetes Wohnen vorgesehen, wobei die bisherige Baunutzungszahl und Höchstgeschosszahl nicht geändert werden. In Zone 3, dem Baumischgebiet soll die Höchstgeschosszahl auf 3.0 erhöht werden und das selbe gilt für Zone 4, den Hangbereich. Darüber hinaus gibt es im Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Regelungen über die Größe der Baukörper und bei Wohngebäuden ab 10 Wohneinheiten sind 70 Prozent der erforderlichen Stellplätze in einer Tiefgarage zu errichten.

Entwurf liegt zur Einsicht auf

Regelungen gibt es beim neuen Bebauungsplan auch für Geländeveränderungen oder die Gestaltung von Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen. Die Gemeindevertretung hat den Entwurf zum neuen Bebauungsplan Anfang August einstimmig angenommen und bis zum 27. Oktober liegt dieser nun im Gemeindeamt zur Einsicht auf. „In dieser Zeit kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, Änderungsvorschläge erstatten“, so Bürgermeister Maierhofer. Anschließend wird der neue Bebauungsplan bei der kommenden Gemeindevertretersitzung Ende Oktober beschlossen. MIMA

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