Als ihn eine Streife später anhielt, der Biker war inzwischen nicht mehr ganz so schnell unterwegs, gab der Deutsche als Begründung an, dass er nur einmal seine Maschine habe ausfahren wollen.
Da die Beamten nicht davon ausgingen, dass er weiterhin so schnell unterwegs sein wird, durfte der 46-Jährige seinen Führerschein vorläufig behalten. Vorläufig deshalb, da bei einer Geschwindigkeitsübertretung im Freiland von 90 km/h oder mehr der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen wird. Über die schlussendliche Dauer bzw. ein Fahrverbot in Österreich und die Höhe der Geldstrafe wird die Bezirkshauptmannschaft entscheiden, bei der der Mann angezeigt wird. (red)
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