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Steuerausgleich: Automatik mit Tücken

Tipps und Infos der AK Vorarlberg:  Berechnung des Finanzamts lag fast 1.800 Euro daneben.

Über 1.000 Euro vom Finanzamt retour ohne dafür einen Finger krümmen zu müssen – das entlockt dem braven Steuerzahler Jubelschreie. Möglich macht das die neue „automatische Arbeitnehmerveranlagung“. Aber Achtung: So ganz stimmt das nicht immer. Im konkreten Fall eines Kochs wurden nach genauen Berechnungen der AK-Steuerexperten aus „automatischen“ 1.043 Euro plötzlich 2.841 Euro. Kontrollieren und nachrechnen lohnt sich jedenfalls!

Herr J. ist als Koch vielbeschäftigt und kommt viel herum. Seine Arbeitnehmerveranlagung macht er unregelmäßig, zuletzt 2012. Meist lässt er ein paar Jahre zusammenkommen – dennoch ist er Stammgast bei der AK-Steuerabteilung.

Heuer erhielt Herr J. erstmals eine Nachricht zur neuen „antragslosen Arbeitnehmer­veranlagung“. Das Finanzamt teilte ihm mit, dass ihm für das Jahr 2016 eine Steuergutschrift von 1.043 Euro zusteht. Außerdem lässt das Finanzamt wissen: „Wenn wir das Geld auf ihr Konto überweisen sollen, brauchen Sie weiter nichts zu tun“. Herr J. könne aber auch auf die automatische Überweisung des Geldes verzichten, wenn er die Verzichtserklärung auf der Rückseite des Briefes ausfülle und diesen ans Finanzamt zurückschicke.

Wie bitte? Auf 1.043 Euro verzichten?

Aus Gewohnheit führte den Koch sein erster Weg in die AK-Steuerrechtsabteilung. Die Experten rechneten nach und kamen zunächst auf das gleiche Ergebnis wie das Finanzamt – 1.043 Euro. Aber: Die Experten sahen in den Unterlagen von 2012 auch, dass Herr J. Alleinverdiener ist und Kinder hat. Nach Abzug aller möglichen Absetz- und Freibeträge erhöhte sich die Gutschrift auf sage und schreibe 2.841 Euro. „Auch das Finanzamt verfügt über die Daten von 2012 und hätte das eigentlich berücksichtigen können“, ärgert sich AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer. Zudem greife die Automatik nur zwei Jahre zurück. Die Jahre 2013 und 2014 würden unberücksichtigt bleiben, wenn Herr J. keinen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung stellt. „Addiert man die Jahre 2013 bis 2016, würden Herrn J. trotz Finanzamts-Automatik insgesamt zwischen 8.000 und 9.000 Euro durch die Lappen gehen“, rechnet Düringer vor.

Auch wenn die Steuergutschrift durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung verlockend aussieht: Prüfen Sie nach und schauen Sie, ob Sie nicht doch zusätzlich irgendwelche Ausgaben abschreiben können. Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus weder Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbeträge und auch keine Kinderfreibeträge. Im Zweifel stehen die AK-Steuerrechtsexperten mit Rat und Tat zur Seite.

 

Quelle: AK Vorarlberg/Brunner

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