Gericht sah keine Gefahr in Experimenten am CERN in Genf. - © EPA
Die Frau habe nicht darlegen können, dass die physikalischen Experimente am Teilchenbeschleuniger LHC in Genf sogenannte Schwarze Löcher produzierten, die alles irdische Leben vernichten könnten, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Frau hatte zuvor ebenfalls ohne Erfolg an das Bundesverfassungsgericht gewandt.
In dem weltgrößten Teilchenbeschleuniger des Kernforschungszentrum CERN lassen die Forscher seit März vergangenen Jahres Atomteilchen nahezu mit Lichtgeschwindigkeit aufeinanderprallen. Sie versprechen sich davon Erkenntnisse über noch nicht entdeckte Materie und den Urknall vor 13,7 Milliarden Jahren.
Weil dabei theoretisch auch Schwarze Löcher entstehen könnten, die Materie anziehen und verschlingen, befürchtete die Klägerin den Weltuntergang. Doch der trat bisher nicht ein. Stattdessen entdeckten die Forscher höchstwahrscheinlich das sogenannte Gottesteilchen, das seit langem gesuchte Higgs-Boson.
(APA)
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