19. Oktober 2012 06:27; Akt.: 19.10.2012 06:27

Klage: Whisky-Produktpirat soll 386.000 Euro bezahlen

Landesgericht muss nun bestimmen, welche Summe das Vorarlberger Unternehmen den schottischen Whisky-Herstellern zahlen muss. Landesgericht muss nun bestimmen, welche Summe das Vorarlberger Unternehmen den schottischen Whisky-Herstellern zahlen muss. - © VMH/Symbolbild
von NEUE/Seff Dünser - Feldkirch – Als “Scotch Whisky” und „Red Label“ hat das Vorarlberger Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie jahrelang billigen Kunstwhisky in Dosen in die Türkei und den Irak exportiert.

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Damit hat es nach Ansicht österreichischer Gerichte die Markenrechte weltbekannter schottischer Whisky-Hersteller verletzt. Die drei Kläger haben zivilrechtlich eine Unterlassungs- und Markenrechtsklage gegen die beklagte Partei rechtskräftig durchgesetzt.

Geschlossen wurde in dieser Woche am Landesgericht Feldkirch im zweiten Zivilverfahren der Schadenersatzprozess. Richterin Marlene Ender wird nun in erster Instanz festlegen, welche Gewinnsumme aus ihren Markenpiraterie-Geschäften die Vorarlberger Firma auch dem Produzenten von Whisky der Marke “Johnnie Walker” als Entschädigung bezahlen muss. Klagsvertreterin Angela Heffermann aus Wien verlangt 386.000 Euro. Beklagtenvertreter Ludwig Weh hat den sogenannten Verletzergewinn mit nur 48.000 Euro angesetzt.

Dosen vernichtet

Behördlich vernichtet wurden 136.000 gefüllte Whisky-Dosen und mehr als 100.000 leere Dosen der beklagten Partei. Der Gesamtwert dieser Dosen betrage 38.000 Euro und müsse vom Gewinn abgezogen werden, argumentierte der beklagte Geschäftsführer bei der letzten Verhandlungsrunde.

Die Gerichtsverfahren seien für ihn “nicht lustig” gewesen, sagte der Unternehmer. Zumal die Produzenten von schottischem Whisky gegen ihn nicht nur zivilrechtlich vorgegangen sind, sondern mit einer Privatanklage auch strafrechtlich. Im Markenschutz-Strafprozess ist er rechtskräftig freigesprochen worden, sowohl in Feldkirch als auch dann in zweiter Instanz in Innsbruck. Weil dem Angeklagten kein Vorsatz zur Produktpiraterie nachzuweisen war. Sein Unternehmen hatte die Whisky-Dosen mit dem Industriealkohol und den markenrechtlich verbotenen Bezeichnungen für Auftraggeber aus dem Ausland hergestellt. Im Strafverfahren wurden für die Schuldfrage andere Maßstäbe angelegt als im Zivilverfahren.

Das Vorarlberger Unternehmen hat im Zivilverfahren alle Rechtsmittel ausgeschöpft und dabei sogar einen Antrag auf Wiederaufnahme des Markenschutz-Verfahrens gestellt. Den wies der Oberste Gerichtshof heuer im Juni ab. Die beklagte Partei hat damit erfolglos mit einer angeblich geänderten Rechtssprechung durch den Europäischen Gerichtshof beim gewerblichen Rechtsschutz argumentiert.



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