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Klage: Land diskriminierte Bewerber um Richteramt

Arbeitsloser Jurist führt schon den zweiten Prozess gegen das Land Vorarlberg.
Arbeitsloser Jurist führt schon den zweiten Prozess gegen das Land Vorarlberg. ©Bilderbox/Symbolbild
Bregenz, Feldkirch. Arbeitsloser Jurist behauptet in anhängigem Prozess, die Landesregierung habe ihn trotz seiner fachlichen Eignung nicht als UVS-Richter eingestellt.

Ein arbeitsloser Jurist führt vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch neuerlich einen Prozess gegen das Land Vorarlberg. Der 52-jährige Kläger fordert 11.700 Euro an Schadenersatz für eine erlittene Diskriminierung und die Übernahme der Haftung durch das Land für allfällige zukünftige Schäden. Denn er behauptet, die Landesregierung habe ihn trotz seiner fachlichen Eignung nicht als UVS-Richter eingestellt.

UVS war das Kürzel für den Unabhängigen Verwaltungssenat, der seit Jahresbeginn in Bregenz als zweite Instanz in Verwaltungsverfahren durch das Landesverwaltungsgericht (LVwG) ersetzt wurde.

Klagsvertreter Clemens ­Achammer meint, sein aus Innerösterreich stammender Mandant sei etwa deshalb nicht als UVS-Mitglied übernommen worden, weil er kein Vorarlberger sei. Der Kläger sagte in der Verhandlung am Freitag bei seiner Einvernahme aus, schon im Vorfeld seiner Bewerbung hätten ihm UVS-Mitglieder im persönlichen Gespräch keine Chance gegeben. Denn er sei mit damals Ende 40 schon zu alt. Er sei Quereinsteiger und kein Beamter und habe zu viele Konflikte als Mitarbeiter in Anwaltskanzleien gehabt. Zudem sei er aus der Kirche ausgetreten. Und er sei ein zu kritischer Geist. Da steige die Partei gleich drauf, habe eine UVS-Richterin zu ihm gesagt, erklärte der Kläger.

Fachliche Gründe

Beklagtenvertreter Meinrad Einsle verweist als Anwalt des Landes darauf, dass ausschließlich fachliche Gründe für die am 18. Mai 2011 erfolgte Absage des Landes nach dem Hearing des Kandidaten durch die UVS-Mitglieder vom 27. April 2011 geführt hätten. Der Kläger habe sogar “die allereinfachsten Fragen falsch beantwortet”.

Das Hearing-Protokoll sei falsch, weil zum Teil unvollständig, behauptet der Kläger. Richterin Katharina Thurnher unterbrach am Freitag die Einvernahme des Klägers, weil er sein Gedächtnisprotokoll dem Gericht noch nicht vorgelegt hat.

Der Kläger war 2009 neun Monate lang beim UVS in Bregenz als Aushilfe beschäftigt. Der Jurist half einer UVS-Richterin aus, die wegen ihrer enormen Aktenrückstände und anderer Verfehlungen mittlerweile abgelöst wurde.

Der erste Prozess des Juristen gegen das Land Vorarlberg endete im vergangenen Jahr mit einem Vergleich. Der Rechtsstreit um die Gehaltshöhe endete damals mit dem Kompromiss, dass das Land der ehemaligen Aushilfe, die netto zwischen 1400 und 1700 Euro verdient hatte, einen zusätzlichen Einmalbetrag von 2100 Euro bezahlte.

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