Die Übergriffe reichen ins Jahr 2008 zurück. Mehrmals nahm der Mann das Geschlechtsteil seines Patenkindes in den Mund und onanierte. Die Folgen für den Jungen sind gravierend. Der Bub leidet so schwer unter den psychischen Folgen, dass dies einer schweren Körperverletzung gleich zu halten ist. Der Gerichtspsychiater Salvatore Giacomuzzi bestätigte dies in seinem Gutachten. Sogar einen Selbstmordversuch unternahm der Bub. Aber auch der Täter kommt mit seinen Taten kaum klar. Auch er versuchte, sich das Leben zu nehmen.
Familie im Vordergrund
„Die Familienbande sind für den Buben so stark, dass er keine entsprechenden Abwehrmaßnahmen setzen konnte und sich der ganze Druck innerlich ansammelte“, erzählt der Psychiater. Während der Befundaufnahme ist der Bub sogar zusammen gebrochen. Er ist nun in Therapie, dennoch glaubt der Experte, dass Dauerfolgen zurück bleiben werden.
Der Senat entschied vier Jahre Haft für den Täter und knapp 40.000 Euro Teilschmerzengeld für das Opfer. Der Betrag wurde vom Verurteilten anerkannt. Für die Haftstrafe erbat er sich Bedenkzeit. Mück honorierte, dass der Mann geständig und zur vollständigen Schadensgutmachung bereit war. Auch was künftig an Schäden auf den Angeklagten zukommt, wird er bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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