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Kindesmissbrauch: Haftstrafen für Mutter und Liebhaber in der Schweiz

Die Mutter dachte, sie handle zum Wohle ihres Kindes.
Die Mutter dachte, sie handle zum Wohle ihres Kindes. ©Pixabay
Im Fall des schweren Kindesmissbrauchs hat das Kreisgericht St. Gallen die Mutter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und 3 Monaten, ihren Liebhaber zu fünf Jahren verurteilt. Zudem hat es für beide eine ambulante Therapie angeordnet. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, sie hätten die vierjährige Tochter der Frau zur Sexsklavin des Mannes erziehen wollen.

St. Gallen. Die Schuldsprüche gegen die 31-jährige Schweizerin und den 53-jährigen Deutschen erfolgten wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfache Pornografie. Die Frau erhielt zudem einen Schuldspruch wegen mehrfacher Verletzung der Fürsorgepflicht, der Mann wegen mehrfacher Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit einem Kind und zur Pornografie.

“Genugtuungssumme” von 40.000 Franken

Zusätzlich zu den Freiheitsstrafen müssen sie sich einer ambulanten Therapie unterziehen. Während der Dauer von zehn Jahren ist es ihnen untersagt, einer beruflichen oder außerberuflichen Tätigkeit nachzugehen, die einen regelmäßigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. Dem Opfer sprach das Gericht Schadenersatz in noch unbestimmter Höhe und eine “Genugtuungssumme” von 40.000 Franken zu.

Die Staatsanwaltschaft hatte an der Gerichtsverhandlung vom vergangenen Donnerstag für die Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb, für den Mann von fünf Jahren beantragt. Sie sah es als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten das kleine Mädchen zur Sexsklavin des Mannes erziehen wollten.

Sexuelle Handlungen an eigener Tochter vorgenommen

Sie warf der Mutter unter anderem vor, dass sie auf Anweisung ihres Liebhabers sexuelle Handlungen an ihrer Tochter vornahm, davon Bilder machte und diese dem Mann schickte. Zudem habe sie dem Kind pornografische Bilder gezeigt und es alleine gelassen, wenn sie Freier bedient habe.

Die Verteidigerin der Frau unterstützte die Anträge der Anklage. Da ihre Mandantin vollumfänglich geständig sei, müsse sie für ihre Taten angemessen bestraft werden. Hingegen verlangte der Verteidiger des Mannes mehrere Freisprüche und eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten. Die Sicht der Anklage, sein Mandant sei das Monster und die Frau ihm willenlos unterstellt, sei falsch, hatte er argumentiert. Der Beschuldigte sei zwar kein Unschuldslamm, doch habe er das Kind nie angerührt. Haupttäterin sei die Mutter.

Mutter: “Dachte es sei zum Wohle des Kindes”

Die Beschuldigte bestätigte bei der Verhandlung sämtliche Vorwürfe. In jener Zeit habe sie in einer Welt gelebt, die nichts mehr mit der Realität zu tun gehabt habe, erklärte sie. Sie habe sich dem Mann komplett unterworfen und sei von ihm besessen gewesen.

Sie habe damals tatsächlich gedacht, dass sie zum Wohle ihres Kindes handle, wenn sie es ebenfalls dem Liebhaber “anvertraue”. Dank der Therapie, der sie sich seit dem Antritt des vorzeitigen Strafvollzugs unterziehe, sei ihr heute bewusst, was sie ihrer Tochter angetan habe. Sie schäme sich sehr, denn sie liebe ihr Kind.

Der Mann wies praktisch alle Vorwürfe zurück und schob die Schuld der Beschuldigten zu. Sie habe keineswegs auf seine Anweisungen gehandelt, sondern aufgrund ihrer eigenen sexuellen Neigungen. Er habe ihr Handeln nur nicht explizit kritisiert, weil er die sexuelle Beziehung mit ihr nicht habe verlieren wollen. Es sei nicht einfach, jemanden zu finden, der seine sadomasochistischen Neigungen teile. In seinen Chatnachrichten an die Frau habe es sich um “abstrahierte Fantasien” gehandelt. Die ihm zugeschickten Bilder von dem Mädchen habe er nicht angeschaut, da er keineswegs pädophil sei.

(APA)

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