Bisher musste sich der Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch nicht direkt mit der Familie Delpin auseinandersetzen. Ihm sind jedoch andere Familien bekannt, die den öffentlichen Schulen ebenfalls kritisch gegenüber stehen. Diese wählen jedoch im Gegensatz zur Familie Delpin meist den Weg des offiziellen Heimunterrichts, bei dem ebenfalls regelmäßige Leistungsüberprüfungen vorausgesetzt sind.
Dennoch, grundsätzlich bestehe in Österreich eine Bildungs- statt einer Schulpflicht. Bei geeigneten Möglichkeiten der Eltern sieht er vergleichbare Fälle wenig bedenklich im VOL.AT-Interview.
Fünf-Stufen-Plan
Das Gesetz sieht bei einem scheinbaren Verstoß gegen diese Bildungspflicht zuerst Gespräche zwischen den Schulbehörden und den Eltern vor. Erst wenn diese nicht fruchten, werden die Eltern im letzten Schritt mit Geldstrafen von bis zu 440 Euro pro Kind belangt. Bereits vorher kann die Kinder- und Jugendwohlfahrt durch die Schulbehörden eingeschaltet werden – sofern diese eine Gefährdung des Kindeswohls befürchtet.
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