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Kind missbraucht: Täter muss nicht ins Gefängnis

Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.
Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf. ©APA
Vorbestrafter soll elfjährige Tochter seiner Gattin an bekleideter Brust berührt haben.

Für den sexuellen Missbrauch eines Kindes wurde keine unbedingte Haftstrafe über den vorbestraften Angeklagten verhängt. Denn der Schuldgehalt der Tat ist nach Ansicht des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger im unteren Bereich des Strafbaren anzusiedeln. Der Angeklagte hat nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch die elfjährige Tochter seiner Gattin an der bekleideten Brust berührt und versucht, ihr die Hose zu öffnen.

Dafür wurde der 55-jährige Angeklagte zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt. Die Geldstrafe für den Arbeitslosen setzt sich aus 360 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen. Dem Opfer hat der Dornbirner als Schmerzengeld 1000 Euro zu bezhalen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. Der Strafrahmen beträgt dafür sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 18 Monaten Haft.

Der Übergriff hat sich, so das erstinstanzliche Urteil, an Weihnachten 2012 bei einem Besuch der Elfjährigen bei ihrer Mutter in Dornbirn ereignet. Zur Tat ist es demnach gekommen, als die Kindesmutter kurz das Zimmer verlassen hat. Für das Gericht waren die belastenden Angaben des Mädchens glaubwürdig. Die Elfjährige hat zuerst Freundinnen von dem Vorfall erzählt. Anzeige wurde aber erst viel später erstattet.

Rachegelüste

Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf. Er habe die Tochter seiner Frau nicht missbraucht, sagt der mehrfach vorbestrafte Drogensüchtige. Verteidiger Dieter Klien bezeichnete die falschen Vorwürfe als Rachegelüste der Tochter dafür, dass die Mutter seinen Mandanten geheiratet habe. Zudem mache das bei Pflegeeltern lebende Kind die Mutter und den Angeklagten dafür verantwortlich, dass ihr leiblicher Vater gestorben sei.

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