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3. August 2012 08:21; Akt.: 3.08.2012 08:21

Kind gequält: Angeklagter per Videokonferenz verurteilt

Auch gegen die Mutter wurde ein Urteil gesprochen. Auch gegen die Mutter wurde ein Urteil gesprochen. - © VOL.AT, Bernd Hofmeister
von NEUE/Seff Dünser - Feldkirch, Wien – Er soll die Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin mehrfach gequält haben. Am Donnerstag wurde der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch per Videokonferenz schuldig gesprochen.

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Ungewöhnlicherweise nahm der Angeklagte am Donnerstag nicht im Verhandlungssaal des Landesgerichts Feldkirch am Strafprozess gegen ihn teil, sondern per Videokonferenz aus einem Bezirksgericht in Wien. Der Wiener war bei früheren Verhandlungsterminen in Feldkirch nicht erschienen. In solchen Fällen wurden in der Vergangenheit Angeklagte von der Polizei zwangsweise vorgeführt. Ein neuer Erlass des Justizministeriums sehe nun aber vor, dass aus Kostengründen Videokonferenz-Verhandlungen Polizei-Begleittransporten quer durch die Republik vorzuziehen seien, sagte Richterin Claudia Egger.

„Absolut glaubwürdig“

Für das mutmaßliche Opfer und die anderen Zeugen hatte das gestern zudem den Vorteil, nicht direkt mit dem Angeklagten konfrontiert zu werden. Das Gericht hielt die Angaben der mittlerweile 14-jährigen Hauptbelastungszeugin für „absolut glaubwürdig“. Deshalb wurde der ehemalige Lebensgefährte ihrer Mutter wegen des Quälens von Unmündigen schuldig gesprochen. Über den mehrfach Vorbestraften wurde eine Zusatzstrafe von zwei Monaten verhängt. Das Gericht hatte Bedacht zu nehmen auf gleich drei Verurteilungen zu insgesamt 27 Monaten Gefängnis seit dem nunmehrigen Tatzeit­raum. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht ging davon aus, dass der betrunken aggressive Angeklagte zwischen 2005 und 2006 im Montafon das damals anfangs siebenjährige Mädchen wiederholt geschlagen hat. Dabei wurden dem Kind blaue Flecken und Prellungen zugefügt – und zudem weitere seelische Qualen, weil es mitansehen musste, wie der Lebensgefährte der Mutter auch Tiere schlug und Möbel herumschleuderte.

Die Mutter des Mädchens hatte dabei zugesehen und ihre Fürsorgepflicht damit gröblich vernachlässigt. Die unbescholtene 39-Jährige kam mit einer Geldstrafe von 1120 Euro davon. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Sie war zum Prozess nicht erschienen und damit einverstanden, dass in ihrer Abwesenheit verhandelt wurde.



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