Eine Demonstration in Wien im März 2012 war der Stein des Anstosses: Auf einem Banner und Flyern zeigte der Verein Legalize einen Bundesadler, der frappierend an den der Bundespolizei erinnerte. Mit dem Unterschied, dass dieser weder einen Joint im Schnabel noch Hanfblätter in den Krallen trägt. Legalize setzt sich für die Legalisierung des Cannabiskonsums ein. Die Ähnlichkeit war Grund genug für die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn von einer Schädigung des Ansehens der Republik Österreich nach Paragraph acht des Wappengesetzes zu sprechen. Strafe: 300 Euro.
Verhandlung vor dem UVS
Bernhard Amann, Obmann von Legalize, sah dies nicht so und erhob Einspruch. Damals zeigte man sich kampflustig, wollte wenn nötig bis zum Verfassungsgerichtshof gehen. Am Donnerstag stand die mündliche Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Bregenz an. Nach der knapp 20-minütigen Verhandlung steht das Urteil noch aus, ein Termin zur Urteilsverkündung wird noch angesetzt. Amann und Rechtsanwalt Gebhard Heinzle haben mit Verweis auf die lange Verhandlungsdauer von mehr als 15 Monaten auf ein schriftliches Urteil verzichtet.
Ironisierende Darstellung
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