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Kieferbruch: Täter bleibt unbekannt

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte dem 22-jährigen Bregenzerwälder vorgeworfen, er habe nachts im Freien einem 29-Jährigen aus einem Nachbardorf mit einem Faustschlag einen doppelten Unterkieferbruch zugefügt.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte dem 22-jährigen Bregenzerwälder vorgeworfen, er habe nachts im Freien einem 29-Jährigen aus einem Nachbardorf mit einem Faustschlag einen doppelten Unterkieferbruch zugefügt. ©Bilderbox/Symbolbild
Wer am 26. Juni bei einem Fest nach der „Wälderlauf“-Sportveranstaltung in Bezau das mit sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis bedrohte Verbrechen der schweren Körperverletzung begangen hat, bleibt vorerst weiterhin unbekannt.

Der unbescholtene Angeklagte wurde gestern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte dem 22-jährigen Bregenzerwälder vorgeworfen, er habe nachts im Freien einem 29-Jährigen aus einem Nachbardorf mit einem Faustschlag einen doppelten Unterkieferbruch zugefügt. Ein Zeuge belastete den Angeklagten als Täter. Richterin Sonja Nachbaur reichte das aber nicht aus, um mit der erforderlichen Sicherheit einen Schuldspruch zu fällen.

Das Gericht folgte im Wesentlichen der Argumentation von Verteidiger Dietmar Fritz. Sollte tatsächlich sein 22-jähriger Mandant zugeschlagen haben, habe er in Notwehr gehandelt, sagte der Rechtsanwalt aus Bezau. Denn der 29-Jährige habe unmittelbar davor einen jungen Deutschen verletzt und sei aggressiv gewesen.

Noch zurechnungsfähig

Der 29-Jährige, der den doppelten Unterkieferbruch erlitten hatte, sagte, er wisse nicht, wer ihm den Faustschlag versetzt habe. Der 22-jährige Angeklagte gab an, er sei betrunken gewesen und könne sich deswegen an nichts erinnern. Der gerichtsmedizinische Gutachter vertrat allerdings die Ansicht, der Angeklagte sei zur fraglichen Zeit trotz seiner Alkoholisierung noch zurechnungsfähig gewesen.

„Es spricht einiges dafür“, dass der Angeklagte zugeschlagen habe, sagte Richterin Nachbaur. Im Zweifel sei aber zu seinen Gunsten ein Freispruch zu fällen gewesen. Zumal sich zwar viele junge Männer rund um den Tatort aufgehalten hätten. Aber nur einer habe den Angeklagten belastet.

Opfer ist auch Täter

Damit wurde der schwer verletzte 29-Jährige nicht nur Opfer eines noch nicht aufgeklärten Verbrechens, sondern auch selbst zum Täter. Denn bevor er geschlagen wurde, hatte der Bregenzerwälder einen jungen Deutschen über einen Zaun gestoßen und so eine Körperverletzung mit einer Rippenprellung zu verantworten. Dafür wurde dem unbescholtenen 29-Jährigen eine Diversion gewährt. Wenn er dem Gericht als Geldbuße 600 Euro bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden.

Die Richterin riet den einvernommenen jungen Männern, weniger Alkohol zu trinken. Der Verteidiger merkte dazu an, auch im nächsten Jahr werde es nach dem „Wälderlauf“ ein Fest geben.

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