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Kfz-Prüfhalle: Prozess gegen Land Vorarlberg

Arbeitszeit für Pkw-Prüfung habe sich verlängert
Arbeitszeit für Pkw-Prüfung habe sich verlängert ©dpa
Feldkirch - Der Ex-Betreiber einer Prüfhalle fordert eine hohe Entschädigungssumme für den angeblichen Mehraufwand.

Einen hohen sechsstelligen Betrag verlangt der ehemalige private Betreiber der amtlichen Kfz-Prüfhalle in Rankweil in zwei anhängigen Zivilprozessen am Landesgericht Feldkirch nach dem Ende der Geschäftsbeziehung vom Land Vorarlberg. Die Forderung begründet die klagende Partei mit einem abzugeltenden Mehraufwand bei jeder Kfz-Prüfung.

Der Mehraufwand sei durch die Gesetzesnovelle von 2007 mit der Einführung einer Genehmigungsdatenbank entstanden, argumentierte Klägervertreter Christian Schlechl auch in der gestrigen Verhandlung. Kfz-Techniker hätten dadurch für die vorgenommenen Einzelgenehmigungen an Fahrzeugen mehr prüfen und mehr in die neue zusätzliche Datenbank eintragen müssen. Die Arbeitszeit pro geprüftem Fahrzeug habe sich verlängert. Jede einzelne Prüfung sei somit teurer geworden. Daher sei der vor der gesetzlichen Neuerung mit dem Land vereinbarte Preis pro geprüftem Fahrzeug nicht mehr zu halten gewesen.

Für das beklagte Land sind aber die Mehraufwand-Berechnungen des ehemaligen Vertragspartners nicht nachvollziehbar. Das Land hatte mit 31. Dezember 2011 den Vertrag mit der klagenden Partei gekün­digt und den Betrieb der Kfz-Prüfhalle in Rankweil an ein anderes privates Unternehmen vergeben.

Andere Forderung

Das Gutachten im anhängigen Zivilprozess unter dem Vorsitz von Richterin Birgit Vetter fiel gegen die klagende Partei aus. Man habe aber nicht deshalb eine zweite Klage gegen das Land eingebracht, sagte der Kläger, sondern darum, weil die Erstellung des Gutachtens drei Jahre gedauert habe. Im zweiten Prozess geht es um Forderungen für einen anderen Zeitraum.

Für Richter Gerhard Winkler wäre ein Maßstab für seine Entscheidung der Marktpreis. Der neue Betreiber der Prüfhalle wolle aber den von ihm mit dem Land vereinbarten Preis pro Fahrzeugprüfung nicht preisgeben, sagte Beklagtenvertreter Thomas Kaufmann.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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