Als “hinterhältige, heimtückische, grauenhafte Morde” bezeichnete Staatsanwältin Petra Freh in ihrem Schlussvortrag die Taten von Estibaliz C. im sogenannten Kellerleichen-Prozess. Sie forderte die Geschworenen auf, sich bei der Beratung über die Schuld- und Straffrage die Fotos der zerstückelten Leichen von Holger H. und Manfred H. vor Augen zu führen.
Lebenslang für “brandgefährliche Frau”?
“Was muss das für ein Mensch sein, der zu derart grauenhaften Arbeiten fähig ist?”, fragte sich die Anklägerin in diesem Zusammenhang. Sie bezeichnete Estibaliz C. als “komplette Lügnerin”, die “perfekt im Manipulieren anderer” sei. Die Angeklagte sei eine hochintelligente Frau, die wenig Reue über ihre Taten verspüre. Es sei eine “brandgefährliche Frau, die bereit ist, für ihren Vorteil alles zu tun”.
Infolge ihrer Persönlichkeitsstörung bedürfe die 34-Jährige einer “entsprechenden Behandlung”. Ansonsten werde sie “weiterhin morden”. Ohne das Wort “lebenslang” in den Mund zu nehmen, forderte die Staatsanwältin vom Gericht die Höchststrafe zu verhängen, indem sie meinte: “Für diese Tatbegehung kann es nur eine richtige Strafe geben.”
Anwalt: Estibaliz C. “nicht kaltherzig und grausam”
Danach ersuchte Verteidiger Rudolf Mayer das Schwurgericht, die 34-Jährige entweder als zurechnungsunfähig einzustufen oder eine zeitlich begrenzte Haft zu verhängen: “Geben Sie ihr einen Funken Hoffnung.” Mayer verglich Estibaliz C. mit der Giftmischerin Elfriede Blauensteiner, die er seinerzeit ebenfalls vertreten hatte: “Diese Person war kaltherzig, eiskalt, grausam und nur auf den Profit aus.” Estibaliz C. leide demgegenüber “an vielen falschen Emotionen, die man ihr aufgezwungen hat.”
Infolge ihrer Persönlichkeitsstörung liege bei der Angeklagten jedenfalls eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit vor. Diese habe auch keine “grauenhaften Morde” begangen, wies der Anwalt die Ausführungen der Staatsanwältin zurück: “Es waren Schussmorde, wo die Opfer sofort tot sind.”
Schluchzen bei Kellerleichen-Prozess-Schlusswort
Ehe sich die Geschworenen um 16.45 Uhr zu ihren Beratungen zurückzogen, gab ihnen die mutmaßliche Doppelmörderin noch ein Schlusswort mit auf den Weg. “Ich kann nicht mehr sagen als dass es mir leidtut, dass ich Holger und Manfred das Leben genommen habe”, meinte die Angeklagte, wobei sie am Ende ein Schluchzen vernehmen ließ. Mit der Urteilsverkündung im Prozess gegen Estibaliz C. dürfte nicht vor 18.00 Uhr zu rechnen sein.
(apa/red)
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