Eigentlich hatte Richter Peter Mück nach eigenen Angaben „eine saftige Geldstrafe“ verhängen wollen. Der Angeklagte habe zwischen Juni 2010 und Mai 2012 in Feldkirch seine damalige Gattin des Öfteren „brutalst geschlagen“. Zu einer Verurteilung wegen der angeklagten fortgesetzten Gewaltausübung kam es beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch überraschenderweise dennoch nicht. Denn Staatsanwältin Ursula Koller setzte sich mit ihrem Vorschlag nach einer alternativen und milderen Bestrafung durch.
So blieb dem von Stefan Huchler verteidigten Angeklagten zumindest vorerst eine Vorstrafe erspart. Der geständige und unbescholtene Feldkircher kam mit einer Probezeit nach Paragraf 203 der Strafprozessordnung und damit mit einer Diversion davon. Die Staatsanwaltschaft verzichtet in den nächsten zwei Jahren auf eine Strafverfolgung. Dafür muss der Beschuldigte mehrere Auflagen erfüllen:
Er muss Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Zudem hat er sich einem Anti-Aggressionstraining zu unterziehen. Seine bereits begonnene Therapie muss er fortsetzen. Und er hat seiner inzwischen von ihm geschiedenen Gattin ein Schmerzengeld in einer Höhe zu bezahlen, das sie sonst gerichtlich wohl nicht zugesprochen bekommen hätte. 4000 Euro muss er ihr geben. Dazu kommen 500 Euro für ihren Anwalt Gerold Hirn.
Mögliche Konsequenzen
Sollte der Beschuldigte innerhalb der gesetzten Frist die Weisungen nicht erfüllen, müsste er doch noch mit einer gerichtlichen Verurteilung und damit mit einer Vorstrafe rechnen.
Richter Mück nahm den Vorschlag der öffentlichen Anklägerin auf, „weil ich nicht päpstlicher sein will als die Erste Staatsanwältin“. Koller ist als Erste Staatsanwältin die stellvertretende Leiterin der Feldkircher Anklagebehörde. Sie war nicht Sachbearbeiterin in der Strafsache, in der wegen fortgesetzter Gewaltausübung eine Anklage erfolgt war. Als Sitzungsvertreterin setzte sie sich für jene Form einer Diversion ein, mit der sie nach eigener Darstellung oft Strafverfahren einstellt. Dadurch sei in vielen Fällen dem Täter und dem Opfer mehr geholfen als etwa mit Geldstrafen, die dem Bund zukommen, sagt die Staatsanwältin.
Die vier möglichen Formen einer Diversion: Probezeit mit Auflagen, Geldbuße, gemeinnützige Arbeit, außergerichtlicher Tatausgleich mit moderiertem Konfliktregelungsgespräch zwischen Täter und Opfer.
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