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"Keine unberechtigten Zahlungen" an Burgtheater-Ex-Direktor Hartmann

Hartmanns Anwälte verteidigen ihn: "Keine unberechtigten Zahlungen"
Hartmanns Anwälte verteidigen ihn: "Keine unberechtigten Zahlungen" ©APA (Sujet)
Die Anwälte des entlassenen Burgtheater-Direktors Matthias Hartmann weisen die Vorwürfe unberechtigter Zahlungen an ihren Mandanten "aufs schärfste" zurück. Dass er 363.00 Euro statt 233.000 Euro erhalten habe, stimme nicht.
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Konkret bezieht sich die Kanzlei Kunz Schima Wallentin in einer Aussendung auf von “profil” genannte Zahlen, wonach Hartmann im Vorfeld seiner Direktion im Sommer 2009 363.00 Euaro statt der bisher bekannten 233.000 Euro in bar erhalten habe.

Anwalt erläutert Hartmann-Honorare

Hartmanns Anwalt Georg Schima unterstreicht, dass alle Honorare, die Hartmann erhielt, “auf einer vertraglichen Grundlage” basierten. Die forensische Untersuchung der KPMG, die auch der Bundestheaterholding und deren Chef Georg Springer zugänglich sei, zeige “deutlich, dass keine zusätzlichen oder unberechtigten Zahlungen erfolgten.”

Wenn jetzt das Gegenteil behauptet wird, ist das eine Schmutzkampagne wider besseres Wissen, die offenbar dazu dient, von Dr. Springers Verantwortung als Vertreter des Alleineigentümers und Aufsichtsratsvorsitzenden sowie davon abzulenken, dass es Mathias (sic!) Hartmann war, der diverse Fehlentwicklungen und Malversationen aufdeckte und darauf schon vor dem Einschreiten der KPMG hinwies.”

Komplizierte Erklärung für Zahlungen

Die kolportierten unterschiedlichen Beträge seien “allesamt letztlich erklärbar, freilich nur auf ziemlich komplizierte Weise, weil das von Frau Stantejsky kreierte System sehr unübersichtlich war und manchmal zu geringe, dh hinter den Ansprüchen zurückbleibende Auszahlungen erfolgten, in anderen Monaten jedoch Überzahlungen, die in der Folge über die Lohnverrechnung wieder rückgängig gemacht werden mussten”, heißt es in der Erklärung.

“Zustehendes Entgelt” beziehungsweise Honorare nicht auszuzahlen, sondern “für eine gewisse Zeit weiter vom Arbeitgeber durch die kaufmännische Geschäftsführerin verwalten zu lassen, mag ungewöhnlich und nicht sehr umsichtig sein, ist aber nicht verboten”, so Schima abschließend. Für Fragen zu am Wochenende ebenfalls aufgekommenen Steuer-Vorwürfen gegen Hartmann in der Schweiz war die Kanzlei für die APA vorerst nicht erreichbar.

Das steckt hinter den 363.000 Euro

Die Zahlungen von 363.000 Euro dienten der Vorbereitung von Hartmanns Direktion sowie der Abgeltung von nach Wien übernommenen Inszenierungen. Nach Informationen der APA dürften in dieser Summe auch die Regie-Honorare für die beiden Teile von Goethes “Faust” inkludiert gewesen sein, mit denen Hartmann seine Amtszeit eröffnete.

(apa/red)

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