“Kern dieser Vorlage ist eine Abänderung der Verfassung sowie die Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetzes”, erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher.
Abänderung der Verfassung
Die umfassende Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften bedingt eine Abänderung der geltenden Verfassung. Insbesondere soll das derzeitige Landeskirchentum abgeschafft und damit die Grundlage für eine Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften ermöglicht werden.
Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetzes
Das Religionsgemeinschaftengesetz soll künftig die Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften regeln. Hier sind insbesondere die Themen “staatliche Anerkennung”, “Religionsunterricht” sowie “Finanzierung der Religionsgemeinschaften” besonders hervorzuheben. Als künftiges Finanzierungssystem der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften schlägt die Regierung eine Mandatssteuer vor. “Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich gezeigt, dass die Einführung einer Mandatssteuer mehrheitlich gewünscht wird. Wesentlich ist, dass es sich dabei um keine neue, zusätzliche Steuer handelt” so Regierungschef Klaus Tschütscher.
Regelung der Vermögensverhältnisse
Die Vorlage ist so konzipiert, dass die Grundsätze der Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften einheitlich im Religionsgemeinschaftengesetz geregelt werden. Daneben lässt die Vorlage Raum für vertragliche Regelungen von bilateral relevanten Themen. “Die Regelung der besonderen Vermögensverhältnisse zwischen den Gemeinden und der katholischen Kirche stellen ein solches Thema dar, das auf vertraglichem Wege geregelt werden soll”, so Regierungschef Klaus Tschütscher.
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