Wegen Körperverletzung mit einer möglichen Höchststrafe von einem Jahr Haft wurde der Angeklagte zuerst am Bezirksgericht und nun auch am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Im Berufungsprozess wurde die Geldstrafe erhöht – auf 80 Tagessätze. Richter Norbert Melter begründete die Anhebung der Strafe als Vorsitzender des Berufungssenats am Landesgericht mit der “erheblichen Vorstrafenbelastung” des Angeklagten. Der Dreiersenat gab damit der Berufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge.
Berufung abgewiesen
Als unbegründet abgewiesen wurde hingegen die Berufung des Angeklagten. Verteidiger Surena Ettefagh hatte einen Freispruch gefordert. Denn sein Mandant habe in Notwehr gehandelt, sagte der Verfahrenshelfer. Oder zumindest in Putativnotwehr. Was Putativnotwehr in diesem Fall bedeutet: Der Beschuldigte habe irrtümlich geglaubt, angegriffen zu werden und sich dagegen wehren zu müssen.
Bedroht gefühlt
Der beschuldigte Häftling sei in der Zelle mit heruntergelassener Hose auf dem WC gesessen, schilderte Ettefagh den Sachverhalt aus seiner Sicht. Währenddessen sei er von einem Mithäftling bedroht worden, der zu ihm gesagt habe: “Ich ritze dich!” Weil der Angeklagte mit einem Angriff gerechnet habe, habe er zugeschlagen.
Richter Melter pflichtete dem Verteidiger bei: In diesem Fall wäre ein Notwehr-Freispruch zu fällen gewesen. Allerdings sei der festgestellte Sachverhalt ein anderer gewesen. Der Angeklagte sei nicht mehr wehrlos auf dem WC gesessen, sondern 20 Sekunden später vor dem Fernseher, als er zugeschlagen habe. Zu diesem Zeitpunkt habe ihm aber kein unmittelbarer Angriff gedroht, gegen den er sich vorbeugend zur Wehr hätte setzen müssen.
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