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Keine Hehlerei im Tabledancelokal

Die Einbrecher waren Gäste im Etablissement der Angeklagten.
Die Einbrecher waren Gäste im Etablissement der Angeklagten.
Freispruch im Zweifel für Barbetreiberin, die von rumänischen Einbrechern keine gestohlene Waren gekauft haben will.

Ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk erhielt die 38-jährige Rumänin. Die unbescholtene Betreiberin einer Tabledancebar im Bezirk Dornbirn wurde am Landesgericht Feldkirch im Zweifel vom Vorwurf freigesprochen, das Verbrechen der gewerbsmäßigen Hehlerei begangen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei einer Verurteilung hätte der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen.

200 Flaschen

Er sei nicht mit der für einen Schuldspruch erforderlichen Sicherheit von der Schuld der Angeklagten überzeugt, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Für Staatsanwalt Simon Steixner hingegen stand nach dem Beweisverfahren die Schuld der Angeklagten unzweifelhaft fest. Seiner Ansicht nach hat die Betreiberin des Stripteaselokals rumänischen Einbrechern zwischen März und Mai gestohlene Waren im Wert von 6700 Euro abgekauft: mehrere Computer, Filmkameras, zumindest 200 Flaschen teuren Champagner und Whiskey, mindestens zehn Stangen Zigaretten. Mit den 200 Flaschen Alkohol habe sich einer der Einbrecher, der das zuvor nicht angegeben habe, selbst belastet.

Keine Erinnerung

Belastet wurde die Frau als Hehlerin vor der Polizei von drei rumänischen Einbrechern. Diese wurden im November für Beute im Wert von 35.000 Euro aus Einbruchsdiebstählen in Klubheimen von Sportvereinen rechtskräftig zu Haftstrafen von 24, 28 und 30 Monaten verurteilt. Vor Gericht schwächten die Häftlinge ihre Angaben jedoch ab. Der 23-jährige Hauptbelastungszeuge behauptete, er könne sich an nichts mehr erinnern.

Die Einbrecher waren Gäste im Etablissement der Angeklagten. Sie sagte, ihre Landsleute hätten ihr Einbruchsbeute zum Kauf angeboten. Sie habe daran gedacht, etwas davon zu kaufen, habe das aber letztendlich doch nicht getan. Denn sie verdiene genug Geld mit dem Tabledancelokal und sei nicht auf billigere Hehlerware angewiesen. Wenn sie eine Hehlerin wäre, würde sie das zugeben. Dann würde sie die Geldstrafe bezahlen. Mehr würde ihr wohl nicht passieren.

Falschbelastung

Einer der Einbrecher hat ihrer Meinung nach ein Motiv, sie zu Unrecht zu belasten. Denn sie habe einer ihrer Tänzerinnen davon abgeraten, mit ihm eine Beziehung einzugehen. Deshalb sei der 23-Jähige auf sie böse.

Das wäre für den Richter ein Grund für eine mögliche Falschbelastung durch den Einbrecher vor der Polizei. Denn Kriminelle würden ihre Komplizen nur dann verpfeifen, wenn es dafür einen besonderen Grund gebe.

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