Die Oberländer Volksschullehrerin wurde offenbar rehabilitiert. Sie darf nach Angaben ihres Anwalts Bertram Grass wieder unterrichten. Denn die Staatsanwaltschaft habe im September das gegen seine Mandantin wegen des Verdachts der Veruntreuung geführte Ermittlungsverfahren eingestellt, teilte der Rechtsanwalt mit. Daraufhin habe das Land Vorarlberg die im Mai ausgesprochene Dienstgeberkündigung aufgehoben.
Land stellte die Lehrerin wieder an
Das Amt der Landesregierung habe, so Grass, die Pflichtschullehrerin wieder angestellt. Zudem zahle das Land Vorarlberg der 35-Jährigen die durch die Kündigung entgangenen Bezüge nach. Des Weiteren übernehme das Land die Kosten für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
In dem Arbeitsprozess hatte die Lehrerin die Dienstgeberkündigung bekämpft. Das arbeitsrechtliche Verfahren wurde ohne Urteil beendet, weil das strafrechtliche Verfahren eingestellt worden ist. Die Lehrerin war vom Amt der Landesregierung angezeigt worden, weil sie in ihrer ehemaligen Schule 6000 Euro veruntreut haben soll. Die Beschuldigte bestritt die Vorwürfe.
Organisatorische Defizite
Seine Mandantin habe sich nicht bereichert, sagte ihr Anwalt im Juli im Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch. Allenfalls seien bei der Lehrerin organisatorische Defizite zu bemängeln, meinte Grass. Die Kündigung durch den Dienstgeber sei zu Unrecht erfolgt und auch zu spät. Das Land habe aus einer Mücke einen Elefanten gemacht. Dabei gebe es nicht einmal eine Mücke, sondern nur viel Lärm um nichts. Für mangelnde Aufsicht durch den Schuldirektor werde eine Schuldige gesucht.
Der von der Lehrerin angeblich angerichtete Schaden bewege sich in einer Größenordnung von 6000 Euro, hatte im Juli im Arbeitsprozess Beklagtenvertreter Rainer Santner gesagt. Die Kündigung sei vor allem deshalb erfolgt, so damals der Anwalt des Landes, weil unklar sei, was mit 1150 Euro für ein Schulprojekt geschehen sei. Dieser Spendenbetrag sei der Lehrerin von Eltern ihrer Schüler bar übergeben worden. Damit hätten von Schülern produzierte Kochbücher finanziert werden sollen. Zur Last gelegt wurde der Lehrerin anfangs auch, bei ihrem Schulwechsel Lehrmaterialien unterschlagen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft stellte jetzt das Ermittlungsverfahren mit folgender Begründung ein: „Da ein Schuldnachweis nicht mit der im Strafverfahren erforderlichen Sicherheit zu erbringen ist. Die Angaben der Beschuldigten sind nicht zu widerlegen.“
Seff Dünser/NEUE
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.