Ein 37-jähriger Angeklagter wurde am Landesgericht wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden zu insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt. 450 Euro muss der Mann bezahlen, der Rest wurde auf Bewährung ausgesprochen. Der Berufskraftfahrer, der sich mit Papieren auskennt, wollte dem Gericht weis machen, dass er selbst auf ein gefälschtes Prüfgutachten herein gefallen sei. Der Mann legte ein Papier vor, wonach sein Wagen verkehrstauglich sei, von einer Fälschung will er nichts gewusst haben. Das Gericht glaubte ihm jedenfalls nicht. Das Urteil ist rechtskräftig.
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