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Kein Recht auf Warenumtausch!

Die AK Vorarlberg klärt mit „Glasers Weisheiten“ Mythen auf. Heute erklärt Markus Vögel, ob es ein Recht auf Umtausch von Waren gibt.

„Ein Geschäft ist immer verpflichtet, Ware umzutauschen, wenn ich sie nicht mehr haben will – und zwar mindestens 14 Tage lang?!“– Diese Behauptung hat Markus Vögel (Hausname „Glaser“) am Freitag aufgestellt. Erfahren Sie im heutigen AK-Video, dass es kein Recht auf Warenumtausch gibt. Viele Unternehmen kommen hier ihren Kunden entgegen und zeigen sich kulant. Will man umtauschen, sollte man sich das Umtauschrecht auf der Rechnung schriftlich geben lassen.

Mythos und Auflösung
Da es im Arbeits- und Konsumentenrecht einige Volksweisheiten gibt, die nicht stimmen, geht die Arbeiterkammer Vorarlberg in der Reihe „Glasers Weisheiten“ Mythen aus diesen beiden Bereichen auf den Grund. Damit Sie mehr Zeit zum Miträtseln haben, stellt Ihnen der Schauspieler jeweils schon am Freitag eine Volkweisheit vor – die Auflösung finden Sie dann heute auf VOL.AT und in den VN.

Mythos einsenden
Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at

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