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Kein Mordversuch - Haft für Vorarlberger Asylwerber wegen Körperverletzung

Zwei Jahre ohne Bewährung - Urteil nicht rechtskräftig.
Zwei Jahre ohne Bewährung - Urteil nicht rechtskräftig. ©VOL.AT/Rauch
Ein 18-jähriger Asylwerber ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Gegen den Iraner wurde eine zweijährige Haftstrafe ausgesprochen. Im Anklagepunkt Mordversuch war die Abstimmung der Geschworenen 4:4 ausgegangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zeugenaussagen belasten Angeklagten

Der 18-Jährige entging damit einer möglicherweise sehr langen Haftstrafe und darf hoffen, in rund einem halben Jahr bereits wieder auf freien Fuß zu kommen. Im besten Fall könnte er bereits nach einem Jahr bedingt entlassen werden. Richterin Sonja Nachbaur ließ dem Iraner per Dolmetscher dementsprechend ausrichten, dass “er sich in Haft ordentlich aufführen soll”.

Der Angeklagte hatte am 3. Juni im Rahmen einer feuchtfröhlichen Geburtstagsfeier einen gleichaltrigen Afghanen mit zwei Messerstichen in den Rücken lebensgefährlich verletzt. Vor Gericht bekannte sich der Täter der schweren Körperverletzung schuldig, jegliche Tötungsabsicht bestritt er aber vehement. Die Aussagen darüber, was sich in der als Asylunterkunft angemieteten Privatwohnung zugetragen hatte, gingen in der Gerichtsverhandlung jedoch freilich auseinander.

Verletzung war lebensbedrohlich

Unbestritten blieb, dass der Angeklagte sein Opfer mit einem Messer attackierte, als dieses vor ihm flüchten wollte. Der Afghane lief in den Garten, wo er aber in der Dunkelheit beim Überqueren eines Zaunes hängen- und aufrecht stehen blieb. Deshalb holte ihn der Iraner ein und versetzte ihm zwei Stiche im oberen Rückenbereich. Der Expertise von Gerichtsmediziner Walter Rabl zufolge war die Verletzung lebensbedrohlich. Die akute Lebensgefahr durch den Lungenstich wurde durch eine Notoperation im LKH Feldkirch gebannt. Das Opfer ist wieder bei guter Gesundheit und sagte am Dienstag als Zeuge aus.

“Ich wollte so etwas nicht machen”

Der bei der Tat mit 1,3 Promille alkoholisierte Angeklagte gab zu, dass er den Afghanen verletzen wollte. Dieser sei zunächst auf ihn losgegangen, habe ihm mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen und ihn als “dreckigen Iraner” beschimpft. Eine Tötungsabsicht habe aber nicht bestanden. “Mein Gehirn funktionierte nicht. Ich verstand nicht, dass ich ihn auch mit der Faust hätte verletzen können”, sagte er aus. Die siebenköpfige Runde hatte zwei Flaschen Wodka und einige Dosen Bier konsumiert. Der Iraner bestritt auch, dass er jemanden mit dem Tod bedroht habe. Außer Beschimpfungen sei da nichts gewesen. “Ich wollte so etwas nicht machen und entschuldige mich”, zeigte sich der Angeklagte angesichts der schweren Verletzung reuig.

Streit wegen unterschiedlicher Nationalitäten

Ein zweiter Iraner gab an, man sei wegen der unterschiedlichen Nationalitäten in Streit geraten. Er selbst wurde an der Hand verletzt, konnte sich aufgrund seiner Alkoholisierung von über zwei Promille aber nicht mehr an die Umstände der Verletzung erinnern. Der Angeklagte bestand vehement darauf, dass sich sein Landsmann selbst mit dem Messer geschnitten und er damit nichts zu tun habe, was laut Gutachten im Bereich des Möglichen lag. Außerdem sei er von seinem Landsmann auch attackiert worden. “Er wollte mich erschlagen”, war sich der Angeklagte sicher. Das Opfer, das bei der Feier einen Blutalkoholgehalt von 1,7 Promille aufwies, erklärte, dass der Angeklagte ihn sehr wohl mit den Worten “Ich bringe dich um” bedroht habe. Dass er den Iraner auf den Kopf geschlagen habe, sei nicht wahr, so der Afghane. Ein anderer Zeuge wollte gehört haben, dass der Satz “Ich steche dich” gefallen ist. Ein weiterer Zeuge sagte aus, dass er von dem Angeklagten mit einem Messer in der Hand geschlagen worden sei, damit dieser das Opfer verfolgen konnte. Auch ihm habe der Angeklagte nach der Tat den Tod angedroht.

Täter war zurechnungsfähig

Laut gerichtsmedizinischem Gutachten war der Iraner zur Tatzeit zwar alkoholisiert, aber nicht so schwer, dass er nicht zurechnungsfähig war. In der Expertise von Gerichtspsychiater Reinhard Haller, der persönlich nicht anwesend war, hieß es, dass beim Angeklagten keinerlei Störungen in Bezug auf die Zurechnungsfähigkeit vorlägen.

Die Geschworenen berieten letztlich rund zweieinhalb Stunden, um die Schuldfrage im Anklagepunkt des versuchten Mordes zu klären. Im Zweifel – bei einem Stimmverhältnis von 4:4 – war aber für den Angeklagten zu entscheiden. Das Gericht hielt demnach für die absichtlich schwere Körperverletzung eine zweijährige Haft für angemessen. Richterin Nachbaur führte als mildernde Umstände unter anderem die Unbescholtenheit und das Geständnis des 18-Jährigen an. Erschwerend wirkte sich das Zusammenkommen mehrerer Delikte aus. Außerdem muss der 18-Jährige dem Afghanen 2.000 Euro Schmerzengeld bezahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Elisabeth Ellinger gab keine Erklärung ab.

(APA)

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