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Kein Geld nach Autounfall

Am Bezirksgericht Dornbirn konnte sich der Kläger nicht durchsetzen. An seiner Verletzung gab es große Zweifel.
Am Bezirksgericht Dornbirn konnte sich der Kläger nicht durchsetzen. An seiner Verletzung gab es große Zweifel. ©Gerty Lang
Aus dem Bezirksgericht: Schadenersatz aus Unfall. Gericht hatte große Zweifel an der Geschichte des Fahrlehrers.

Dornbirn. Irgendwie muss man ja zu Geld kommen, dachte sich offenbar ein Fahrlehrer und zog nach einem Unfall vor Gericht. Doch so einfach, wie es sich der Mann vorgestellt hatte, ging es nicht.

Doch zum Fall: An einer Kreuzung in Dornbirn ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrschulauto und eine Wolfurterin beteiligt waren. Beim Anfahren würgte der Fahrschüler den Motor ab und die hinter dem Auto fahrende Dame krachte ins Heck des Fahrschulautos.

Das Alleinverschulden am Unfall traf die Wolfurterin, die dem Fahrschulauto mehr Aufmerksamkeit hätte schenken sollen. Da die Polizei zum Unfall gerufen wurde, musste die Fahrschule eine „Blaulichtsteuer“ in Höhe von 36 Euro berappen. Nach dem Unfall verabschiedete sich der Fahrlehrer für einige Tage in den Krankenstand, mit der Behauptung, er sei beim Unfall verletzt worden. Den Schaden am Fahrschulauto bezahlte die Versicherung.

Einige Monate nach dem Unfall klagten die Fahrschule und der Fahrlehrer die Wolfurterin auf Schadenersatz. Man wollte die Kosten für den Krankenstand des Fahrlehrers sowie diverse Gerichtskosten, Blaulichtsteuer und auch Schmerzensgeld für den Fahrlehrer ersetzt haben.

Beweisaufnahme

Richter Walter Schneider prüfte die Beweise und zog auch den Sachverständigen Prof. Dr. ­Walter Rabl hinzu. Es kam Folgendes zutage: Einen Tag nach dem Unfall begab sich der Fahrlehrer in die Ambulanz des LKH-Feldkirch. Er klagte über Schmerzen am rechten Kniegelenk, die durch den Unfall verursacht worden seien, obwohl er keine wie immer geartete Verletzung am Knie erlitt. Laut Sachverständigem war es bei der Heckkollision nicht möglich, dass das Knie irgendwo anprallte. Der Fahrlehrer, als Beifahrer, sei lediglich leicht in seinen Sitz hineingedrückt worden. Da der Fahrlehrer sich bei der Untersuchung im Spital „gegen die Untersuchungsmanöver spannte“, war eine vernünftige ärztliche Untersuchung nicht möglich. Die vereinbarte Kernspintomografie wurde nicht in Anspruch genommen. „So ist daran zu denken, dass der Fahrlehrer die behaupteten Schmerzen lediglich simulierte“, so der erfahrene Sachverständige.

Nur 100 Euro erstattet

Das Forderungskonstrukt der Kläger fiel in sich zusammen. Im Beweisverfahren stellte sich heraus, dass die Behauptungen bezüglich der Knieverletzung schlichtweg falsch waren. Auch sämtliche Kosten, die ein heraufbeschworenes Gerichtsverfahren nach sich zogen, lehnte der Richter als unbegründet ab. Statt der geforderten knapp 1700 Euro erhielt die Fahrschule lediglich 100 Euro für einige Mails an die Versicherung und die Blaulichtsteuer von 36 Euro ersetzt. Das Urteil ist rechtskräftig. LAG

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