9. Oktober 2012 06:43; Akt.: 9.10.2012 06:43

Kein Bestechungsversuch: Gratisgetränke im Gericht

Streit um den Kaffee im Landesgericht. Streit um den Kaffee im Landesgericht. - © Symbolbild/Bilderbox
von NEUE/Seff Dünser - Anfüttern mit Getränken? Automatenbetreiber verschenkte im Landesgericht den Kaffee.

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Ein Anfüttern mit Getränken: Nicht als Bestechungsversuch gewertet wurde im Landesgericht Feldkirch von den Mitarbeitern die Gratisaktion des dortigen Kaffeeautomatenbetreibers. Kostenlos waren am Montag den ganzen Tag über die Getränke aus den beiden öffentlich zugänglichen Automaten in Gerichtsgängen. Bedienstete, Staatsanwälte, Richter und Besucher konnten sich gratis unbegrenzt bedienen. Ansonsten kostet jedes Getränk 50 Cent – wer seinen eigenen Becher mitbringt, bezahlt nur 40 Cent.

Ein Feldkircher Rechtsanwalt merkte kritisch an, die Werbeaktion im Gericht sei nicht unproblematisch. Sollte der Kaffeeautomatenbetreiber einmal Partei in einem Verfahren am Landesgericht sein, könnten Richter des Landesgerichts für befangen erklärt werden. Allerdings unterstellte der Anwalt dem Automatenbetreiber nicht den Versuch des Anfütterns mit Gratisgetränken.

Der Kaffeehersteller, der auch die Automaten bedient, versorgt das Landesgericht jedes Jahr einen Tag lang mit kostenlosen Heißgetränken. Das Unternehmen sieht das offenbar als Dankeschön für die gute Zusammenarbeit. Bedienstete des Landesgerichts wunderten sich nicht grundsätzlich über die Aktion, sondern nur über deren frühen Zeitpunkt. Normalerweise gebe es den Service erst an Weihnachten.

Ab 1. Jänner 2013 wird das sogenannte Anfüttern in Österreich wieder verboten. Darunter versteht man Geschenke zur Beeinflussung von Amtsträgern ohne konkretes Gegengeschäft. Nicht als Korruption in diesem Sinne gelten Geschenke und Einladungen im Wert von unter 100 Euro.

Kottan-Filme

An Kottan-Filme fühlte man sich gestern im Landesgericht zunächst erinnert: „Freiverkauf“ hieß es im Automatendisplay. Tatsächlich rannen dann jedoch kostenfreie Getränke aus dem großen Kasten. Das galt jedoch nicht für den Automaten eines anderen Betreibers, der auch gestern Geld für Kaltgetränke verlangte.



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