Eine falsche Zahlungsbestätigung mit der gefälschten Unterschrift der privaten Autoverkäuferin hat die angezeigte 41-Jährige der Polizei Bludenz vorgelegt. Dafür wurde die vorbestrafte Autokäuferin gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt – 360 Tagessätze zu je vier Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schuldig gesprochen wurde die Erstangeklagte aus Bludenz nicht nur wegen Urkundenfälschung, sondern auch wegen Anstiftung zur falschen Zeugenaussage.
Auf ihren Wunsch hin hat, so das Urteil, eine Freundin vor der Polizei die Echtheit der Zahlungsbestätigung bekräftigt und damit als Zeugin falsch ausgesagt. Die 43-jährige Zweitangeklagte wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro verurteilt – 360 Tagessätze à vier Euro. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Schuldspruch gegen die Zweitangeklagte erfolgte wegen falscher Beweisaussage und versuchter Begünstigung. Die Strafe für die auch wegen falscher Zeugenaussage vorbestrafte Feldkircherin fiel milde aus. Denn sie habe mit ihrem Geständnis zur Wahrheitsfindung beigetragen, sagte Richter Martin Mitteregger. Sie habe ihrer Freundin helfen wollen, sagte die Zweitangeklagte. Deshalb habe sie behauptet, gesehen zu haben, wie die 36-jährige Autoverkäuferin aus Bludenz den Erhalt des Kaufpreises schriftlich bestätigt habe.
Fall fürs Zivilgericht
Freigesprochen hat der Richter die von Stefan Mück verteidigte Autokäuferin vom Vorwurf des Betrugs – obwohl sie seiner Ansicht nach den Kaufpreis für das Auto noch immer nicht bezahlt hat. Denn sie habe nur deshalb die vereinbarten 3000 Euro für das Auto nicht bezahlt, weil die Verkäuferin ihr die Autopapiere erst so spät zukommen lassen habe.
Der Streit um den nicht bezahlten Kaufpreis sei kein Fall fürs Strafgericht, sondern fürs Zivilgericht, meint der Strafrichter.
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