Anlass waren kartellrechtswidrige Preisabsprachen und Kundenaufteilungen bzw. Informationsaustausch mit Mitbewerbern betreffend Ausschreibungen im Trockenbau in Wien, Niederösterreich sowie punktuell in der Steiermark. Das Unternehmen stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig, teilte die BWB am Freitag mit. Seit Oktober 2015 führt die Wettbewerbsbehörde Ermittlungen wegen des Verdachts auf kartellrechtswidrige Absprachen in der Trockenbaubranche.
(apa/red)
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