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Karl will GPS-Fußfesseln für Sexualstraftäter

Sexualstraftäter: Karl plädiert für elektronische Fußfessel mit integriertem GPS-Sender..
Sexualstraftäter: Karl plädiert für elektronische Fußfessel mit integriertem GPS-Sender.. ©APA/ dpa
Justizministerin Karl will etwaige Fußfessel für Sexualstraftäter mit einem GPS-Sender ausstatten. Bei einem Besuch in Spanien, wo das Modell bereits breitflächig zur Anwendung kommt, hat sich die Ressortleiterin über die praktische Anwendung des Systems informiert. "Das Modell würde auch in Österreich Sinn machen", sagte sie am Dienstag gegenüber der APA.
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Die Behörden in Spanien haben laut Justizminister Alberto Ruiz-Gallardon sehr gute Erfahrungen mit der GPS-Fußfessel gemacht, erklärte Karl. Diese hätten “gezeigt, dass GPS-Fußfesseln den Vorteil haben, gewisse Orte für den Sexualstraftäter zu sperren. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass der Alarm losgeht, sobald sich der Täter dem Wohnort oder dem Arbeitsplatz des Opfers nähert oder er einem Kindergarten zu nahe kommt”, erklärte die Justizministerin am Dienstag vor weiteren Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Justizausschusses im spanischen Abgeordnetenhaus, Alfredo Prada, und Generalstaatsanwalt Eduardo Torres-Dulce Lifante. Besonders interessant findet Ministerin Karl die spanische Fußfesselmodell-Variante, bei der auch die Opfer mit einem solchen GPS-Gerät ausgestattet werden können und automatisch alarmiert werden, sobald sich der Täter ihnen nähert.

Bereits im September werde sie die möglichen Verschärfungen im elektronisch überwachten Hausarrest bekanntgeben. Zuvor prüfe ihr Ministerium allerdings noch alle verfassungsrechtlichen Bedenken und warte das von ihr in Auftrag gegebene Expertengutachten ab, so Karl.

Ob der 51-jährige Sexualstraftäter aus Salzburg, dessen Fall die Diskussion entfacht hatte, eine elektronische Fußfessel tragen darf oder nicht, ist noch nicht entschieden. Der APA liegt die schriftliche Beschwerde der Vollzugsdirektion an den Verwaltungsgerichtshof vor. Darin heißt es, dass der Bescheid der Vollzugskammer beim Oberlandesgericht Linz “wegen Rechtswidrigkeit infolge unrichtiger Anwendung des Gesetzes” angefochten wird. Es sei von einer begründeten Befürchtung des Missbrauches der Vollzugform ‘elektronisch überwachter Hausarrest’ auszugehen, welche die Bewilligung einer elektronischen Fußfessel “gerade in diesem sensiblen Deliktsbereich ausschließt”, steht in der Amtsbeschwerde.

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