Karl gegen "Po-Grapschen" im Strafrecht
Heinisch-Hosek sieht “jetzt ein Fenster offen”, wie sie unter Verweis auf die in Deutschland losgebrochene Debatte sagte. Sie fordert strafrechtliche Konsequenzen für sexuelle Belästigung. Es sei hoch an der Zeit, die sexuelle Belästigung im privaten Bereich ähnlich zu sanktionieren wie jene am Arbeitsplatz. Der Justizministerin warf sie eine zögerliche Haltung vor.
Es gebe sehr wohl rechtliche Konsequenzen fürs “Po-Grapschen”, und zwar sowohl im Verwaltungs- als auch im Zivilrecht, konteret Karl. Deshalb seien strafrechtliche Maßnahmen “meines Erachtens nicht notwendig”. Und auch beim Schutz am Arbeitsplatz, wie ihn Heinisch-Hosek ins Treffen führe, käme mitnichten das Strafrecht zur Anwendung, betonte Karl.
Sie halte nichts von “Anlassgesetzgebung”, so die Justizministerin weiter. Das Strafrecht sei die “schärfste Waffe des Staates” und dürfe nur sehr behutsam adaptiert werden. Im Zuge der Arbeiten an einer Reform des Strafgesetzbuches, für die Karl demnächst eine Expertengruppe einsetzen will, werde man sich aber auch dieses Thema ansehen.
Die Grünen forderten ebenfalls Sanktionen für sexuelle Belästigung und kündigten einen Antrag auf die Aufnahme des Delikts unerwünschter Berührungen ins Verwaltungsstrafrecht. Das BZÖ wiederum hielt nichts von gesetzlichen Maßnahmen, sondern wünscht sich mehr Selbstverteidigung.
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