Der 50-Jährige, der im Tatzeitraum als Leiter der Firmenbuchabteilung am Landesgericht Feldkirch fungierte, hatte für die Firmen unter anderem Aktenkopien angefertigt und die Auszüge an diese weitergeleitet. Vor dem Schöffengericht zeigte er sich geständig. “Es war nur Dummheit”, erklärte der mittlerweile suspendierte Beamte sein Verhalten. Als das Firmenbuch seinerzeit auf das EDV-System umgestellt worden war, seien die Leute an ihn herangetreten und hätten gefragt, ob er “das überhaupt machen könne”. Er sei jedenfalls bereit, den Schaden vollständig wiedergutzumachen, beteuerte er vor Richter Andreas Mair.
“Kein Kavaliersdelikt”
Dieser meinte, es wäre besser gewesen sei, der Vorarlberger hätte sofort den Schaden ersetzt, anstatt nur seine Bereitschaft zu bekunden. Überdies sei die Straftat “kein Kavaliersdelikt”, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Justiz sei schließlich durch die Tat in ihrem Ansehen geschädigt worden. Das Geständnis des Vorarlbergers sowie seine bisherige Unbescholtenheit habe sich aber mildernd ausgewirkt. Von einer unbedingten Haftstrafe habe das Gericht deshalb abgesehen. “Es reicht die Schande, die der Angeklagte über sich und seine Familie gebracht hat”, erklärte Mair.
Die zwölf Monate bedingte Haft würden auch “gerade noch” keinen Amtsverlust bedeuten. Ein automatischer Amtsverlust tritt nur dann ein, wenn die bedingte Freiheitsstrafe zwölf Monate übersteigt.
(APA)
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