Der Innenminister hatte im Vorfeld die Forderung in den Raum gestellt, dass über die Asylaberkennung für straffällig gewordene Asylberechtigte oder den Asylwerber-Verfahrensstopp bereits bei einer Verurteilung vom Strafgericht mitentschieden wird.
Brandstetter: “Gemeinsam in aller Ruhe überlegen”
Brandstetter ließ am Nachmittag wissen, dass man nun “wie vereinbart gemeinsam mit ihm in aller Ruhe überlegen und im Herbst entsprechende Vorschläge zur Gesamtthematik vorlegen” werde. “Selbstverständlich” könne es dabei nur um “Konsequenzen bereits rechtskräftiger Verurteilungen wegen schwerwiegenderer Delikte” gehen, verwies der Justizminister auf Vorgaben des europäischen Rechts.
(APA/Red.)
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