Im Juni 2016 wandte sich der empörte, wegen Tierquälerei verurteilte Landwirt an das Oberlandesgericht Innsbruck. Man hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seine Tiere in einem verdreckten Stall stehen lassen, sie auf gefährliche Art und Weise angebunden und überhaupt seien die Verhältnisse in dem Dornbirner Betrieb eine Zumutung für jedes Tier, so zusammengefasst das Urteil. Die damalige Strafe: 3.200 Euro, die Hälfte davon bedingt. Nun wurde die Sache zur neuerlichen Verhandlung an das Landesgericht retourniert. Dieses soll weitere Erhebungen tätigen und dann nochmals entscheiden, ob der Landwirt ein Tierquäler ist oder nicht.
Dreckiger Stall
Bereits im ersten Durchlauf war Veterinärmediziner Erik Schmid gehört worden. Er bestätigte unzumutbare Verhältnisse für die Tiere. „Die Betonfläche in dem Stall war ein einziger Misthaufen“ gab er damals vor Gericht an. Auch die gestern gehörten Veterinäre bestätigten, dass zwar oberflächlich vor ihrem angekündigten Besuch sauber eingestreut wurde, im Untergrund aber sehr wohl viel alter Mist lag. Was das Anbinden betrifft, müssen noch weitere Abklärungen getroffen werden, ob die angewandte Anbindeart Gefahren und Qualen für das Tier bot. Auch die Frage, ob die Tiere zu wenig Platz zum Liegen und Aufstehen hatten, steht im Raum. Ebenso das Thema Fütterung. Der entsprechende Sachverständige aus dem Bereich der Tierhaltung, Martin Geser, soll nun ein schriftliches Gutachten erstellen. Danach wird ein Urteil gesprochen, bis dahin bleibt der Prozess vertagt.
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