Bei ihrer Tätigkeit im Grauen Haus wurde die Reinigungskraft prompt rückfällig.
So arbeiten Putzfrauen im Gericht
Die Raumpflegerinnen, die im Straflandesgericht und bei der Staatsanwaltschaft für Sauberkeit sorgen, werden von einer externen Firma beschäftigt. Die Reinigungskräfte verfügen über einen Generalschlüssel und haben damit Zutritt zu den Kanzleien sowie den Büros sämtlicher Richter und Staatsanwälte, wo sie aufräumen und die Ordnung wiederherstellen sollen. Da sich auf den Schreibtischen mitunter Aktenberge mit sensiblen Daten türmen, wäre an sich zu erwarten, dass bei der Auswahl der Putzfrauen mit entsprechender Sorgfalt vorgegangen wird.
Vorbestrafte Frau putzte mit Fußfessel
Dass sich im Vorjahr eine rechtskräftig vorbestrafte Frau in ihren Dienstzimmern umtat, ahnte kein Richter und kein Staatsanwalt. Die Frau befand sich nur deshalb auf freiem Fuß, weil ihr anstelle einer Haftstrafe der elektronisch überwachte Hausarrest genehmigt worden war. Dass die Putzfrau unter ihrer Kleidung eine Fußfessel trug, war naturgemäß nicht ersichtlich.
Diebstähle trotz Überwachung
Obwohl die Bedienerin unter Überwachung stand, nutzte sie die Gelegenheit und beging weitere Diebstähle. Über einen Zeitraum von dreieinhalb Monaten ließ sie kleinere Geldbeträge mitgehen, indem sie etwa eine Kaffeekasse leerte. Einer Kanzleileiterin kam ein teures Parfüm abhanden. Abgesehen davon beschränkte sich die Frau auf alltägliche, nicht besonders wertvolle Gegenstände. Akten rührte sie nicht an. Stattdessen ließ sie regelmäßig Lebensmittel mitgehen, bis sie eines Tages beim Stehlen beobachtet wurde und aufflog.
Verurteilt: Vier Monate Haft
Vor wenigen Wochen ist sie dafür im Bezirksgericht Josefstadt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sollte dieses in Rechtskraft erwachsen, ist die Frau wohl keine Fußfessel-Kandidatin mehr.
Die Reinigungsfirma, welche die Frau beschäftigt hatte, dürfte von ihrem getrübten Vorleben vermutlich gar nichts gewusst haben. Die Vorstrafe soll unter die beschränkte Auskunftspflicht gefallen sein und war seitens der Betroffenen daher dem Dienstgeber nicht bekannt zu geben.
Gericht lagert Reinigung aus
Die Verträge mit den Reinigungsfirmen, die in den Wiener Gerichtsgebäuden für Sauberkeit sorgen, werden vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) abgeschlossen. Wie Gerichtssprecher Reinhard Hinger in diesem Zusammenhang betonte, hat das OLG auf das Auswahl des Personals, das diese einsetzen, keinen Einfluss: “Wir müssen darauf vertrauen, dass die Firmen keine Leute beschäftigen, die stehlen oder in den Akten herumstierln.”
Dass Reinigungsdienste aus Kostengründen ausgelagert und externen Betrieben übertragen wurden, berge “ein gewisses Sicherheitsrisiko”, räumte Hinger ein: “Die Privatisierung solcher Dienste führt dazu, dass die Justiz die Leute nicht so durchleuchten kann wie man das in hochsensiblen Bereichen vielleicht möchte.”
(apa/red)
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