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Justiz geht gegen Neonazis vor

Weil er seine Hakenkreuz-Tätowierung auf einem Fest herumgezeigt hat, steht ein 26-jähriger Skinhead demnächst in Feldkirch vor Gericht.
Weil er seine Hakenkreuz-Tätowierung auf einem Fest herumgezeigt hat, steht ein 26-jähriger Skinhead demnächst in Feldkirch vor Gericht. ©DAPD
Feldkirch - Demnächst drei Schwurprozesse wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.

Hitlergruß, Hakenkreuz-Tätowierungen, rechtsradikale Internetpostings: Am Landesgericht Feldkirch stehen im September und Oktober gleich drei Schwurgerichtsprozesse nach dem Verbotsgesetz auf dem Programm. Fünf junge Männer sind angeklagt. Es drohen Haftsstrafen bis zu zehn Jahren.

Hausdurchsuchungen

Der erste Fall, der am 26. September verhandelt wird, hat sich laut Gerichtssprecher Reinhard Flatz während eines Fußballspiels der Austria Lustenau gegen den LASK im August des vergangenen Jahres zugetragen. „Eine U-Bahn bauen wir, von Lustenau bis nach Auschwitz“, sollen die drei angeklagten Männer ( 21, 25 u. 35) aus Dornbirn lautschallend gesungen haben. Das indizierte Original des Nazi-Liedes stammt von der deutschen Rechtsrockgruppe „Kommando Freisler“. Außerdem wird dem Trio zur Last gelegt, den Arm zum Hitlergruß erhoben zu haben. Bei Hausdurchsuchungen fanden die Ermittler dann noch jede Menge einschlägiges Material – unter anderem verbotene Nazi-Musik und eine Hakenkreuzfahne.

Beamter angeklagt

Ebenfalls am 26. September muss sich ein 41-jähriger Beamter wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verantworten. Der Mann bezeichnete Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“ in einem Internetforum als „sehr gutes Buch“, welches von einem „weisen Mann“ geschrieben worden sei. Außerdem hatte der Angeklagte im Internet Aussagen getätigt, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Verhetzung erfüllen. Der Beamte gibt zu, die inkriminierten Postings verfasst zu haben, nationalsozialistische Wiederbetätigung und Verhetzung weist er jedoch zurück. Geleitet werden die beiden Verhandlungen von Richter Othmar Kraft.

Hakenkreuz-Tattoo

Wenige Tage später, am 5. Oktober, muss sich dann ein 26-jähriger Mann aus dem Raum Bludenz vor Gericht verantworten. Er soll charakteristische Symbole des Nationalsozialismus in der Öffentlichkeit vor mehr als zehn Personen mehrmals demonstrativ zur Schau gestellt haben – unter anderem ein Hakenkreuz-Tattoo auf seinem linken Unterarm.

Wie es aus Justizkreisen heißt, komme es unter Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele – seit Oktober 2010 im Amt – zu wesentlich mehr Anklagen nach dem Verbotsgesetz als noch zu Zeiten seines Vorgängers Franz Pflanzner. Siegele selbst spricht von einer „zufälligen Häufung“. Im Jahr 2011 hätten 27 entsprechende Anzeigen zu drei Anklagen geführt. Wie der Behördenleiter auf VN-Anfrage betont, werde jeder einzelne Fall genau geprüft, „auch von der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium“.

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