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Jungfreiheitliche zu Messerstecher: "An diesem jungen Türken ein Exempel statuieren"

Opfer: "Skandalurteil".
Opfer: "Skandalurteil". ©VOL.AT/Hartinger
Als "unverständlich" bezeichnet der Obmann des Ringes Freiheitlicher Jugend (RFJ) Vorarlberg, Marc Dold, das Urteil gegen jenen Jugendlichen Messerstecher, der von Richter Wolfgang Schwarz zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt wurde. Vielmehr hätte die Justiz "ein Exempel statuieren" müssen.
Messerstecher nach Urteil enthaftet
"Es herrschte das totale Chaos!"
Messerstecherei in Hohenems

Nach einem Streit in der „Palast“-Bar versetzte der Polyschüler mit einem Butterflymesser einem 23-Jährigen einen Bauchstich und einem 27-Jährigen einen Stich in den Oberschenkel.

Das wertete das Landesgericht im Strafprozess als absichtliche schwere Körperverletzung. Der unbescholtene Angeklagte wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil fünf Monate. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte zweieinhalb Jahre Gefängnis ausgemacht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Opfer über Urteil empört

Zugegeben: Mit dem Urteil ist Richter Wolfgang Schwarz nicht gerade in die Vollen gegangen. So haben es offensichtlich auch die im Schwurgerichtssaal vertretenen Freunde des Angeklagten gesehen, die nach Verkündigung der sofortigen Enthaftung in Jubel ausbrachen.

Wie “Wann & Wo” in der heutigen Ausgabe berichtet, ist das Opfer über das Urteil empört. “Ich finde, das Urteil ist ein Skandal. Ich glaube nicht, dass sich der junge Mann ändern wird.” Ebenso kritisch sieht das Gros der VOL.AT-User die Entscheidung des Richters.

Scharfe Attacken des Ländle-RFJ – “Exempel statuieren”

Nun haben sich auch die Jungfreiheitlichen in Person von Obmann Marc Dold in scharfer Diktion zu dem Fall zu Wort gemeldet: “Dass der Gewalttäter, auf dessen Konto neben der Messerstecherei in Hohenems noch unzählige andere Straftaten in den letzten Jahren gehen, mit einem derartig milden Urteil davonkommt, ist für uns unverständlich”. Und Dold wird in Folge deutlich: “Da es in Vorarlberg in letzter Zeit leider immer wieder zu Übergriffen auf Passanten gekommen ist, wäre es in der Pflicht der Justiz gestanden, an diesem jungen Türken ein Exempel zu statuieren und das höchstmögliche Strafmaß auszuschöpfen.” So hätten sich Menschen, die in “unser” Land kämen, an gewisse Regeln zu halten. Wer diese nicht befolge, müsse “hart bestraft” werden oder solle “sein Glück wo anders” suchen. Durch das Urteil entstehe für “diese Bevölkerungsgruppe” der Anschein, die “Vorteile unseres Landes” genießen zu können, es aber im Gegenzug nicht von großer Bedeutung sei, sich an “unsere Verhaltensregeln” zu halten.

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