Nachdem allerdings schon die Bezirksverwaltung Profundes in Form eines durch die Prärie schallenden Nein! von sich gegeben hatte, bestätigte nun der oberste Häuptlingsrat Österreichs – der Verwaltungsgerichtshof – diese Entscheidung. Warum der Mann seinen Nachnamen ausgerechnet in den einer indianischen Streitaxt ändern wollte, war den Richtern nicht ganz klar, denn eine Begründung hatte er nicht mitgeliefert. Während eine Änderung des Vornamens vor einigen Monden noch kein Problem war, legten sich die Behörden bei der Änderung des Familiennamens quer. Grund: Ein Tomahawk sei ein unbelebter Gegenstand (rund 1100 Wiener mit dem Nachnamen ‘Stein’ mögen sich bitte am nächsten Passamt melden). Außerdem sei dieser Nachname im Inland als solcher nicht vorhanden.
Der Verwaltungsgerichtshof erkannte diese Entscheidung als nicht rechtswidrig. Das Kriegsbeil ist damit zwangsweise begraben, die Friedenspfeife jedoch sicher noch nicht geraucht. Denn Herr Tomahawk begibt sich jetzt sicher auf die Suche nach einer Alternative.
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