“Während Jugendliche bei allgemeinen Wahlen ab 16 Jahren wahlberechtigt sind, haben sie in Betrieben keine Mitspracherechte”, begründet Landtagsabgeordnete Nina Tomaselli (Grüne) ihren Vorstoß zur Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes, den sie gemeinsam mit ihren Kollegen Julian Fässler (ÖVP) und Daniel Zadra (Grüne) in den Landtag eingebracht hat.
Lehrlinge gelten bis 22 als “jugendlich”
Auch Lehrlinge und jugendliche Beschäftigte müssten in Betriebsversammlungen und bei Betriebsratswahlen eine Stimme bekommen, so die Forderung der drei jungen Abgeordneten.
Die Mitspracherechte der rund 7.300 Lehrlinge und 16.600 erwerbstätigen Jugendlichen in Vorarlberg seien stark eingeschränkt. Als Jugendliche gelten laut Arbeitsverfassungsgesetz junge Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Lehrlinge, die noch nicht 22 Jahre alt sind.
Wahlrecht in der Politik, aber nicht im Betrieb
Im Moment werden Lehrlinge oder Schüler, die nebenbei erwerbstätig sind, nur durch Jugendvertrauensräte in ihren betrieblichen Interessen vertreten. Voraussetzung für das Bestehen eines solchen Vertrauensrates ist, dass es mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer bzw. Lehrlinge im Betrieb gibt. Diese Jugendvertrauensräte seien eine bewährte Institution und sollen auch bei einer Anpassung der Altersbestimmungen in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben, so die jungen Abgeordneten.
Dennoch solle Jugendlichen auch in Betrieben jene Beteiligungsmöglichkeit gegeben werden, die sie seit 2008 beispielsweise bei Nationalratswahlen genießen. Darum bringen die Abgeordneten einen selbstständigen Antrag in den Landtag ein, demzufolge sich die Landesregierung bei der Bundesregierung “mit Nachdruck” dafür einsetzen möge, die entsprechenden Altersbestimmungen im Arbeitsverfassungsgesetz zu ändern. (red)
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