Woraus das Justizministerium schließe, dass es keine entsprechenden Beanstandungen gegeben habe, entziehe sich ihrer Kenntnis, so Brinek über die Missstände im Jugendstrafvollzug.
Jugendstrafvollzug: Doch nichts zu beanstanden?
Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hatte am Mittwoch dementiert, dass die Volksanwaltschaft bei einer Kontrolle im November 2012 gravierende Missstände im Jugendstrafvollzug festgestellt habe.
Brinek wies nun darauf hin, dass in Justizanstalten Beschäftigungsmöglichkeiten nicht in erforderlichem Umfang angeboten würden und Freizeitaktivitäten stark eingeschränkt seien. In einer Stellungnahme zu einem im Jänner eingeleiteten Prüfverfahren haben das Ministerium die Wahrnehmungen Ende Mai bestätigt.
Prüfung der Zustände geht weiter
“In Fortführung unserer Prüftätigkeit sowie aus aktuellem Anlass wird die Volksanwaltschaft ihre präventive und nachprüfende Kontrolle des Strafvollzugs vertiefen und Vollzugsdetails wie beispielsweise die Dienstpläne und Beschäftigungsprogramme konsequent untersuchen”, erklärte Brinek.
(apa/red)
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